Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Seif, ich freue mich, dass Sie meine Reden rezipieren, und dann auch noch eine aus der letzten Legislatur.
Das gibt mir ja ein Gewicht, das ich eigentlich gar nicht verdient habe. Aber das trägt ja auch zu Ihrer politischen Bildung bei; das mache ich immer gerne. Ich würde das, was ich damals gesagt habe, übrigens auch heute noch genauso unterschreiben. Das Traurige ist nur: Sie haben es rezipiert, aber, wie Herr Hoffmann gerade gezeigt hat, nicht wirklich verstanden.
– Ja, da kann man ruhig klatschen dazu. Das ist berechtigt.
Ich bemühe mich, jetzt wieder eine gewisse Nüchternheit und Sachlichkeit einziehen zu lassen. Sie haben eben nicht vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz reden wollen und der Koalition vorgeworfen, sie rede nur vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz, um dann wiederum selbst vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu sprechen. Sie sprachen in leicht verschwörungstheoretischer Manier – Sie können das analytischer, besser, Herr Hoffmann; das ist ein verstecktes Lob – über das, was da alles heimlich geplant sei. Tatsächlich ist das aber gar nicht geplant.
Wir müssen die Situation nüchtern betrachten. Ich finde, man muss den Leuten die Situation klarmachen – ich finde, wir müssen viel öfter offen über das politische Handwerk sprechen; das sorgt für Vertrauen in der Bevölkerung –: Sie bringen einen Gesetzentwurf ein. Das ist völlig legitim. Das ist ein typisches Oppositionsmanöver. Warum machen Sie das? Weil es den Beschluss von MPK und Kanzler gibt. Das ist der einfache Grund. Jetzt wollen Sie schneller sein und überlegen deshalb: Wie können wir die vorführen und unter Druck setzen? Das ist ein typisches Manöver.
– Vielleicht folgen Sie auch voller Inbrunst Ihrem Handlungsdrang und wollen deswegen schnell dieses Thema setzen. Diesen Gesetzentwurf braucht es aber überhaupt nicht, und das wissen Sie. Was Sie da treiben, ist ein rein politisches Spiel.
Angeblich geht es Ihnen um die Sache, trotzdem lassen Sie einzelne Punkte weg. Sie verweisen auf die MPK, und Ihr grundsätzlicher Ansatz ist gegenwärtig eine sehr starke Fixierung auf Abschiebung und Reduzierung. Sie lassen aber weg, dass das Verfassungsgericht uns aufgetragen hat, zum einen auf Zahlen, zum anderen aber auch auf Rechtsanwendung, Rechtslage, allgemeine politische Verhältnisse und eine Fülle weiterer Faktoren zu achten. All das muss berücksichtigt werden. Das ist Voraussetzung. Eine Begründung, die sich allein auf Zahlen bezieht, wäre nicht verfassungsrechtlich.
Sie tun das natürlich – ich finde, das kann man so offen benennen –, weil Sie die Vorgeschichte kennen und weil Sie wissen, dass die verschiedenen Fraktionen und Parteien, die hinter den Fraktionen in der Ampel stehen, unterschiedliche Einschätzungen zu sicheren Herkunftsstaaten haben. Das kann man doch offen so benennen; alles andere wäre doch Schauspielerei. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen in Bezug auf unterschiedliche Länder, und es gibt grundsätzlich unterschiedliche Einschätzungen in Bezug auf das Rechtsinstitut der sicheren Herkunftsstaaten. Sonst wäre es ja nicht zu der Bundesratsentscheidung gekommen.
Es wird folgendermaßen sein: Wir haben einen MPK-Beschluss. Wir werden ganz sachlich und nüchtern verfolgen, wie das Thema über einen entsprechenden Referentenentwurf ins Ressortverfahren geht und dann seinen weiteren Weg nimmt. So ist das. Wir verhandeln unsere Position im Diskurs. Wir verschweigen keinen Streit, und wir handeln das aus. Dieses Verfahren ist aus meiner Sicht sinnvoller als Ihres. Ich erinnere mich noch an die Minuten, in denen die Große Koalition und die CDU/CSU-Fraktion kurz vorm Zerplatzen waren aufgrund des Zerwürfnisses zwischen Merkel und Seehofer. Also machen Sie uns da bitte keine Vorwürfe. Schauen Sie lieber kritisch auf sich selbst.
Ich finde, dass man die Frage der sicheren Herkunftsstaaten einordnen muss. Diese Einordnung ist kein Allheilmittel. Das ist gewiss nicht das Instrument, das alles verändern wird. Zugleich ist dieses Rechtsinstitut legitim. Das ist auch die Position meiner Fraktion. Wir lehnen dieses Rechtsinstitut nicht grundsätzlich ab, sondern halten die Anwendung für berechtigt. Was bedeutet das aber in der Gesamtanalyse? Das alles muss zusammengedacht werden, und es darf nicht vergessen werden – das haben Sie getan –, dass es neben der Westbalkanregelung nun Migrationsabkommen, ein großes Thema, gibt. Migrationsabkommen haben zum Ziel, umzusteuern und zu verhindern – technischer Begriff „Reduzierung irregulärer Migration“ –, dass Menschen, die tatsächlich nicht vulnerabel sind und keine Bleibeperspektive haben, sich auf den Weg machen. Denn wenn sie sich auf den Weg machen, dann ist das für alle problematisch ist – Sie haben mich ja zitiert –, dann hängen diese Menschen am Ende in einer Duldung oder einer sonstigen unsicheren Situation fest. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Menschen eine Perspektive haben – selbstverständlich wird das nicht für alle gelten können –, über legale Zuwanderungswege – Stichwort „Arbeitsmigration“ – zu kommen. Das Entscheidende ist, dass wir diese Umsteuerung schaffen, damit die Menschen nicht in diese Vergeblichkeitsfalle tappen.
Noch etwas zur Versachlichung: Sie sagen, Menschen wollten missbrauchen. Das ist doch eine völlig unnötige Subjektivierung. Warum versuchen das Menschen aus Moldau und Georgien, die nicht in Not sind? Weil sie keine Alternativen haben. Das hat nichts mit bösartigem Missbrauch zu tun, sondern das liegt – Frau Jurisch hat es deutlich aufgezeigt – an einer Fehlorganisation unseres Migrationssystems.
Ich fasse zusammen: Es ist aus unserer Sicht durchaus berechtigt, auch angesichts der Zahlen, über das Rechtsinstitut der sicheren Herkunftsstaaten zu sprechen. Wenn wir uns die Zahlen in Österreich, wo Georgien als sicherer Herkunftsstaat gilt, angucken, dann sehen wir, dass dort die Anerkennungsquote vergleichsweise höher ist. Es wäre also zu simpel und zu schlicht, zu sagen: Sicherer Herkunftsstaat bedeutet viel geringere Anerkennung, kein Schutz.
Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass vulnerable Personen, zum Beispiel Roma, in solchen Verfahren und generell besser geschützt werden. Wir müssen uns die Anerkennungspraxis anschauen und über eine unabhängige Rechtsberatung vulnerabler Personen dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die des Schutzes bedürfen, auch im beschleunigten Verfahren nicht durch das Raster fallen.