Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute die Große Anfrage der CDU/CSU. Ich muss gestehen, mein Büro hat etwas Verwirrung gehabt, weil ich sagte: Hoppla, das ist was Altes, nämlich vom 8. Dezember 2022; da ist die Zeit schon drübergegangen, weil das, was dort angefragt wird – Diskussionen mit den Stakeholdern, Einbeziehung dieser Ideen in den Prozess –, schon stattgefunden hat.
Es liegt ein Referentenentwurf vor, und dieser Referentenentwurf enthält Dinge, die eben im Wissenschaftszeitvertrag auch enthalten sein sollen und enthalten sein können. Kollegin Kraft hat es schon angesprochen: Es wird in der öffentlichen Diskussion eine sehr große Erwartungshaltung gegenüber diesem Gesetz aufgebaut. Und: In der Diskussion mit den Stakeholdern – das muss man auch sagen – hat sich ergeben, dass die Erwartungen an dieses Gesetz teilweise sehr hoch sind und anscheinend Dinge beinhaltet sein sollen, die eben nicht in diesem Gesetz geregelt werden können.
Wenn wir uns das Wissenschaftszeitvertragsgesetz kurz mal vor Augen führen, dann muss uns klar sein: Es geht um Regelungen für den Spezialfall Wissenschaft. Es geht darum, Stellen länger befristen zu können, als es nach dem normalen Arbeitsrecht ohne Sachgrund der Fall ist. Das bedeutet, wir müssen uns die zwei Dinge anschauen, die in der Wissenschaft für eine Befristung nötig sind: Das eine ist die Qualifikation, das Zweite sind Drittmittelprojekte.
Wir haben uns die Istsituation angeschaut, und es war allen klar – ich denke, auch denjenigen, die das Gesetz 2016 das letzte Mal novelliert haben –, dass wir Dinge ändern müssen. Wir haben Laufzeiten von Verträgen, die sehr kurz sind. Es werden mehrere Verträge innerhalb von drei bzw. – während der Promotion – sechs Jahren abgeschlossen. Was heißt das? Man muss über Mindestvertragslaufzeiten nachdenken, um letztendlich für Sicherheit in der Phase der Qualifikation zu sorgen. Ein Blick in den Referentenentwurf zeigt, dass das der Fall ist.
Wenn wir aber die Qualifikation als Teil dieser Phase berücksichtigen, dann brauchen wir auch Maximalzeiten für diese Qualifikationsphase. Eine Qualifikation erreicht man in einer vorgegebenen Zeit, weil das Wissenschaftssystem an bestimmten Stellen ja einen selektiven Charakter hat, und den dürfen wir nicht vergessen. Bei einem Blick in den Referentenentwurf stellen wir fest: Auch diese Maximalgrenzen sind enthalten.
Wenn wir diesen Gesetzentwurf noch mal genau anschauen, dann stellen wir fest, dass es zum ersten Mal ein Entwurf ist, in dem eine Aussicht auf eine Dauerstelle vorhanden ist, nämlich in dieser Phase zwei Jahre nach den vierjährigen Befristungen. Das ist im Vergleich zu dem, was bisher der Zustand war, eine deutliche Verbesserung, und wir sollten im parlamentarischen Verfahren darüber diskutieren, welche Ideen noch vorhanden sind und wie wir diese Ideen unter Umständen einbauen, modifizieren und den Entwurf weiterentwickeln können.
Aber bitte – ich möchte das betonen, so wie es auch Kollegin Kraft betont hat –: Dieses Gesetz kann keine Dauerstellen schaffen. Dieses Gesetz kann keine Stelleninhalte definieren. Dieses Gesetz kann keine Qualifikationsinhalte und auch keine Qualifikationsmessungen definieren. Das ist Aufgabe einerseits der Wissenschaft und andererseits der Vertragspartner, sprich: der Länder. Genau deswegen ist natürlich auch der Dialog mit den Ländern notwendig, und der wird ja auch erfolgen. Aber bitte muten Sie diesem Gesetz in der Debatte nicht Dinge zu, die dieses Gesetz und somit auch der Gesetzgeber nicht erfüllen können.
Vielen Dank.