Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jede Woche wieder verblüfft, welche Allegorien die CDU/CSU findet. Bei einem Footballspiel, wenn sich kein Passempfänger findet, läuft der Quarterback alleine durch.
– Das dürft ihr euch überlegen.
Ich möchte weg von diesen Verfahrensthemen, die gerade von der Union immer wieder betont werden. Ich hätte mir schon ein bisschen mehr Inhaltliches erwartet,
zum Beispiel, welche Verbesserungen man vornehmen kann, wenn einem schon die Regelungen, die vorgelegt werden, nicht gefallen.
In der Kürze der Zeit möchte ich zwei Punkte nennen, die besonders wichtig sind. Ja, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll dazu dienen, die Situation der Beschäftigten an den Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen zu verbessern. Ja, es finden sich im aktuellen Entwurf deutliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Situation:
die Mindestvertragslaufzeiten und auch, dass wir uns Gedanken darüber machen, welche Konsequenz familiäre Veränderungen haben.
Es ist aber auch zu sagen, dass im Rahmen der Diskussion dieses Gesetzes – bleiben wir mal bei dem Beispiel „Football“ – von der Seitenlinie aus Erwartungen geschürt worden sind, die dieses Gesetz de facto nicht erfüllen kann. Es gibt eben aufgrund eines Wissenschaftszeitvertragsgesetzes keine zusätzlichen Stellen, und das müssen wir klarmachen.
Wir müssen und wir werden Regeln finden, die eine für die notwendige Qualifikation ausreichende Befristung zulassen; denn das Wissenschaftszeitvertragsgesetz kümmert sich um den Wissenschaftsbetrieb. Der Wissenschaftsbetrieb ist ein anderer Arbeitsmarkt als die anderen Arbeitsmärkte, weil nämlich ein ganz zentrales Element die Qualifikation der Mitarbeitenden ist, und dementsprechend müssen auch die Regelungen sein.