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114. Sitzung
Mittwoch, 5. Juli 202320. Wahlperiode, 114. SitzungEinsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte heute hier ist für mich eine der wichtigsten und relevantesten, die wir in dieser Sitzungswoche führen. Wir reden heute über sehr Grundsätzliches. Wir reden darüber, wie wir hier im Bundestag unsere Demokratie gemeinsam organisieren, und deswegen ist das für mich auch nicht der Moment für scharfe Reden.

Das ist nicht der Moment für Attacken, sondern das ist für mich ein Moment, in dem wir das hier mit größter Ernsthaftigkeit besprechen müssen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP

Drei Punkte sind mir wichtig in dieser Debatte:

Erster Punkt. Aufklärung und Transparenz sind ein Merkmal dessen, was wir als grüne Bundestagsfraktion immer hochgehalten haben.

Bis Sie regiert haben!

Das haben wir hochgehalten im Cum-ex-Untersuchungsausschuss, im Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz und auch jetzt im Untersuchungsausschuss zum Abzug aus Afghanistan. Diese Haltung, die bleibt.

Die ist leider längst vorbei!

Diese Haltung stellen wir auch weiterhin in den Kern unserer Arbeit. Daran ändert sich nichts.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Zweiter Punkt. Die Rechte von Minderheiten hier im Deutschen Bundestag sind für uns von allergrößter Bedeutung.

Das können Sie gleich zeigen!

Das können Sie gleich zeigen!

Hier geht es um Grundfragen der Demokratie. Wir haben nicht vergessen, dass Norbert Lammert in einer Zeit, in der es hier die Große Koalition gab, Minderheitenrechte in diesem Haus garantiert hat.

Das tun Sie aber nicht!

Das haben wir nicht vergessen, und deswegen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir als Bundestagsfraktion der Grünen hier weiterhin für die Minderheitenrechte eintreten. Da gibt es keine Zweifel und nichts zu deuteln.

Dritter Punkt. Wir haben alle hier im Hohen Haus als Bundestagsabgeordnete die Aufgabe, entsprechend unserer Verfassung zu agieren,

und wir haben die Aufgabe, uns immer wieder selbst zu prüfen, ob wir dem gerecht werden. Das ist die Grundlage, und das ist die Folie, vor der wir Ihren Antrag geprüft und auch bewertet haben.

Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Wir haben direkt zu Beginn das Ausschusssekretariat gebeten, eine rechtliche Einschätzung zu dem Thema zu geben. Wir haben im Anschluss eine Sachverständigenanhörung gemacht, um uns intensiv mit Expertinnen und Experten darüber auseinanderzusetzen, wie dieser Antrag zu bewerten ist.

Die missachten Sie!

Ich glaube, alle haben am Ende gesehen, dass der Antrag, wie Sie ihn gestellt hatten, so nicht verfassungskonform war. Das wird abschließend das Bundesverfassungsgericht beurteilen. Aber wir brauchen eine Grundlage, auf der wir das beurteilen, und das sind die Sachverständigen in der Anhörung.

Sie waren in einer anderen Anhörung!

Das Ergebnis war sehr eindeutig.

Wir haben Ihnen dann sehr oft die Möglichkeit gegeben, zu reagieren, Änderungen vorzunehmen; wir haben Gespräche geführt. Wir haben aber nicht gesehen, dass eine substanzielle Änderung von Ihnen gewünscht war. Deswegen bleibt uns heute nur – und das ist keine leichte Entscheidung –, den Antrag, den Sie gestellt haben, auch hier im Bundestag abzulehnen.

Herzlichen Dank.

Beifallbei der AfD

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