Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An die AfD gerichtet, sage ich gerne: Ich würde an Ihrer Stelle nicht ganz so breitbeinig auftreten.
Sie sind am vergangenen Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht auf ganzer Linie gescheitert, und zwar nicht nur mit den Eilanträgen, sondern auch in der Hauptsache.
Unzulässig, offensichtlich unbegründet – das ist das Verdikt aus Karlsruhe. Und das sagt alles über Ihre Politik aus.
Deswegen, bevor Sie über Legitimität sprechen, sollten Sie lieber über Legalität sprechen. Und legal ist es, was wir hier machen; alles ist legal.
Der 20. Deutsche Bundestag ist nach Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes berechtigt, voll handlungsfähig zu sein.
Und darüber hinaus haben wir seit der Einbringung des Gesetzentwurfes am vergangenen Donnerstag hier im Deutschen Bundestag alle Voraussetzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingehalten.
Wir haben Fristen sogar übererfüllt, damit in dieser wirklich tiefgreifenden und wichtigen Frage alle Abgeordneten – egal ob sie einer Regierungs- oder Oppositionsfraktion angehören – die Möglichkeit haben, sich mit den Auswirkungen dieses Gesetzes zu beschäftigen, auch mit den Änderungsanträgen, die auf dem Tisch liegen.
Diese Voraussetzungen sind gegeben.
Wir hatten ja nicht nur eine dreistündige Einbringungsdebatte letzten Donnerstag. Wir hatten eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss. Der federführende Haushaltsausschuss hat mehrfach getagt. 16 Ausschüsse waren mitberatend tätig.
Ich bin sowohl den Kolleginnen und Kollegen als auch den Mitarbeitern dankbar, dass das auch am Wochenende, am Sonntag, möglich war.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, so sind eben die Zeiten. Wir stehen unter Handlungsdruck. Deutschland wird auch von außen unter massiven Druck gesetzt. Deswegen ist es richtig – übrigens ähnlich wie bei vielen anderen, die dieses Land am Laufen halten –, auch am Sonntag zu arbeiten. Ja, es ist viel zu tun. Aber es ist nicht so viel, dass es irgendjemanden überfordern würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen gestern noch einmal geurteilt und sechs Anträge von Ihnen und von den Linken abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss auch respektieren, dass man vor Gericht so scheitert wie Sie und auch andere hier im Hause.
Dass genügend Zeit war, sich mit den Themen auseinanderzusetzen,
kann man im Übrigen daran sehen, dass wir heute auch über einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion und über insgesamt fünf weitere Entschließungsanträge abstimmen. Alle Fraktionen und Gruppen hier im Deutschen Bundestag beteiligen sich daran, außer der AfD-Fraktion. Bei Ihnen stimmen wir über nichts ab. Deswegen hat mich gewundert, lieber Kollege Vogel, dass Sie nachher beantragen werden, den Antrag von Union, SPD und Grünen abzusetzen, während Ihr Änderungsantrag zum Grundgesetz,
über den genauso lange beraten wurde wie über unseren, zur Abstimmung gestellt werden soll. Schlüssig ist das nicht.
Herzlichen Dank.