Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn die Koalition heute den Antrag der Union auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ablehnen wird, dann ist das sicherlich keine Kleinigkeit. Das ist eine schwerwiegende Entscheidung, die auch wir nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Das Recht der Opposition, mit qualifizierter Minderheit einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist ein wichtiges Minderheitenrecht; es entspringt aus der Aufgabe des Parlamentes, die Regierung zu kontrollieren. Diese Funktion ist gewiss ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie.
Aber es gibt noch andere elementare Bestandteile unserer Demokratie. Dazu gehört der Föderalismus. Dazu gehört, dass unser Grundgesetz den Ländern und dem Bund unterschiedliche Aufgaben zuweist. Es gibt Aufgabenzuweisungen an die Länder, die Landesregierungen, die Landesbehörden, und es gibt Aufgabenzuweisungen an den Bund, die Bundesregierung, die Bundesbehörden. Der Kontrollraum, der den Parlamenten zugewiesen ist, folgt den Aufgabenzuweisungen an Regierungen und Behörden.
Landtage kontrollieren demgemäß Landesregierungen und Landesbehörden, der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung und Bundesbehörden.
Der Bundestag ist nicht ein Oberparlament, und der Bundestag steht vor allem nicht außerhalb der Verfassung. Das ist Grundbestandteil des Rechtsstaates, des Verfassungsstaates. Nicht einmal wir selbst als Gesetzgeber können diesen Raum verlassen und uns über diese Aufgabenzuweisungen des Grundgesetzes stellen. Wir können diesen Raum nicht verlassen. Wir müssen ihn beachten, umso mehr, wenn es um ein solch gravierendes Instrument wie einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geht, der mit den Mitteln der Strafprozessordnung arbeitet, der Zeugen vorladen und sogar vorführen lassen kann, der Dokumente sich vorlegen lassen und sogar beschlagnahmen kann. All das kann man nicht außerhalb der rechtsstaatlichen Ordnung und der Verfassung tun nur mit der Begründung: Na ja, es interessiert uns halt.
Nun ist der Punkt, dass von den 19 Punkten Ihres Antrages jedenfalls 14 allein das Verhalten der Landesbehörden und der Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg zum Gegenstand haben. Das ist das Problem.