Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann, das beantworte ich sehr gerne. – Wenn der Bundestag oder die Bundesverwaltung im Auftrag des Landes etwas vollziehen würde,
dann könnte auch ein Landtag dieses tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen – ich komme zurück zur Budgethoheit – ist es selbstverständlich das ureigenste Recht dieses Parlaments, nachzuprüfen, ob denn und wie Ihr amtierender Bundeskanzler mit diesem Budgetrecht umgeht. Es handelt sich nicht um Ihr Geld; es handelt sich um das Geld der Bürgerinnen und Bürger.
Genauso zentral ist es, dass wir für alle gleiche Bedingungen herstellen und überwachen, wo in Deutschland wer Steuern zahlt, und dieses haben wir auch durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, der heutige Bundeskanzler war zum Zeitpunkt dieses wirklich skandalösen Versuches, unberechtigt erschlichene Steuererstattungen nicht zurückzahlen zu müssen, verantwortlicher Erster Bürgermeister der Stadt Hamburg. Damit war er Chef dieser Finanzverwaltung und dafür zuständig, dass es ordentliches Handeln gibt.
– Doch, er ist oberster Verwaltungschef gewesen, und ich kann nur hoffen, dass Sie sich wenigstens erinnern, dass er Erster Bürgermeister von Hamburg war.
Vielen Dank.