Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lindh, dass ich Sie noch mal loben und Ihnen zustimmen muss, hatte ich nicht erwartet.
Aber ich muss es vollumfänglich tun und tue es ausnahmsweise auch noch richtig gerne. Sie haben nämlich vollkommen recht: Dieser Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten, hat sich quasi selbst aus dem ersten Durchgang fortgeschrieben.
Aber er hat nach wie vor ein Ziel: Er will nicht nur die Bundesregierung diskreditieren, die die Haushaltszahlen aufstellt, sondern auch den Haushaltsausschuss, der die Eckdaten für uns überprüft und auf deren Einhaltung achtet, und schließlich auch alle Parlamentarier hier im Hause, die sich seriös darum bemühen, die richtige Politik – und das natürlich auch mit der richtigen Zahlensetzung im Haushalt – zu machen. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Der BRH – Sie haben es vorhin schon gesagt – ist weisungsunabhängig; die Prüfer genießen richterliche Unabhängigkeit. Und ich sage es noch mal: Dies ist im Grundgesetz in Artikel 114 Absatz 2 verankert. Schließlich und endlich dient dieser Absatz im Zusammenspiel mit § 17 des Bundesrechnungshofgesetzes der absoluten Klarstellung dieser Unabhängigkeit. Überall da, wo Befangenheit herrschen könnte, wird derjenige nicht mit Prüfungen bedacht. Damit ist völlig ausgeschlossen, dass es hier zu Abhängigkeiten kommt. Diese werden insinuiert. Das ist eine Unverschämtheit, weil es auch die Kolleginnen und Kollegen des Bundesrechnungshofes in Verruf bringt.
Diese oberste Bundesbehörde ist kein Teil der klassischen Gewaltenteilung. Sie ist organisatorisch ein völlig selbstständiges Kontrollorgan mit einer institutionellen Unabhängigkeit, und zwar gegenüber der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat.
Ich gebe noch eine weitere Nachhilfestunde: Ja, die Bundesregierung kann einen Vorschlag machen. Aber gewählt wird der Präsident des Bundesrechnungshofs gleich zweimal, nämlich einmal hier bei uns im Hause und noch einmal vom Bundesrat. Besser geht es eigentlich nicht. Das haben wir sonst nicht bei diesen Institutionen.
Die Aufgaben des Bundesrechnungshofs und auch die Ernennung seines Präsidenten habe ich schon erläutert. Wir haben in der ersten Lesung auch über Klara Geywitz gesprochen; das werde ich hier in Bezug auf Ansgar Heveling tun. Wir haben hier einen Kandidaten, der mit seiner Integrität und seiner Kompetenz in jeder Hinsicht über jeden Zweifel erhaben ist.
Wir können von einem Glücksfall sprechen, diesen Kandidaten hier aufstellen zu können.
Ansgar Heveling hat für unsere Bundesrepublik Deutschland seinen Wehrdienst geleistet. Er ist mit der Ehrenmedaille der Bundeswehr ausgezeichnet worden. Er ist Volljurist, und er hat ergänzend noch Verwaltungswissenschaften studiert. Er war Referent des Finanzministers von Nordrhein-Westfalen. Er ist seit 2009 MdB, und er ist unser Justiziar. Dieser Mann weiß genau, was er tut, er weiß, was er tun muss, und er wird dies tun. Und um von Vetterleswirtschaft zu sprechen, meine lieben Herrschaften von ganz rechts,
da sind Sie gerade die Richtigen.
Vielen Dank.