Frau Lay, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass beim Wohngeld kein Euro, der über den bestehenden Rechtsanspruch den Menschen zusteht, gekürzt wird? Lesen Sie den Haushalt mal genau, dann stellen Sie fest, dass von den rund 480 Millionen Euro, die im Haushalt für das Wohngeld weniger zur Verfügung stehen, 374 Millionen Euro dem Heizkostenzuschuss I und Heizkostenzuschuss II geschuldet sind. Das waren einmalige Zahlungen 2022 und 2023. Und würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir die Regelsätze erheblich erhöht haben und auch noch weiter erhöhen werden? Hubertus Heil hat das ja kürzlich erst vorgestellt. Das bedeutet auch, dass mehr Personen in den Rechtskreis SGB II, landläufig jetzt auch als Bürgergeld bekannt, wechseln und Kosten der Unterkunft bekommen. Das heißt also, unter dem Strich wird de facto kein einziger Euro beim Wohngeld gekürzt.