Ja. Ganz schnell: Wir wollen zwei Rechtsänderungen machen, nämlich einmal, dass man auch den Schleusern den Aufenthalt entziehen kann; das geht bislang rechtlich nicht. Und das Zweite ist die Änderung, dass sich, auch wenn die Geschleusten nicht straffällig sind, der Schleuser trotzdem strafbar macht.
PPräsidentin Bärbel Bas: Letze Nachfrage zu diesem Thema: der Abgeordnete Janich, AfD-Fraktion.