Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als Ampel arbeiten wir an der Modernisierung unseres Landes. Einen entscheidenden Schritt dafür gehen wir auch heute mit dem Start der Verhandlungen über das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Die Dokumentation soll ein Hilfsmittel für die Verfahrensbeteiligten sein, um Aussagen von Zeuginnen und Zeugen oder Angeklagten nicht mehr händisch mitschreiben zu müssen und eine für alle Beteiligten verlässliche, zugängliche und identische Dokumentation zu haben.
Für diese Zwecke stehen uns in diesem Zusammenhang in dieser digitalen Welt Aufzeichnungstechniken zur Verfügung, Technik, die viel Arbeit abnehmen kann und allseitig zur Objektivität beitragen kann, wenn sie gut funktioniert, Technik – da bin ich, aus der Justiz kommend, mir sicher –, die wir so einsetzen können, dass sie auch förderlich für unsere Strafverfahren sein kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Viele europäische Länder zeichnen strafgerichtliche Verhandlungen seit Langem auf, etwa Spanien seit 2000 oder Schweden seit 2008. Zu diesem Thema hat eine durch das Justizministerium eingesetzte Expertenkommission im letzten Jahr einen Bericht vorgelegt und die Erfahrung ordentlicher Gerichte in zehn europäischen Partnerstaaten ausgewertet. Es handelt sich also nicht nur um amerikanische Praxis, sondern auch um geübte Schule in Europa.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass bis 2030 Land- und Oberlandesgerichte in strafrechtlichen Hauptverhandlungen eine Tonaufzeichnung haben und diese transkribiert wird. Also wird das in den nächsten Jahren nicht zu großen Verunsicherungen in der Justiz führen, weil man einen großen Zeitraum hat, um sich darauf entsprechend vorzubereiten. Uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die Regelungen des DokHVG einen Mehrwert für die Praxis auf allen Seiten bringen. Deshalb werden wir uns im parlamentarischen Verfahren eng damit auseinandersetzen, wie auch die Auswirkungen auf die Justiz gut gehalten und gut aushaltbar sind.
Hiermit möchte ich für das parlamentarische Verfahren aber auch den Blick auf zwei Punkte richten. Zum einen gilt es, dass wir uns noch mal intensiv mit der Frage des Persönlichkeitsschutzes auseinandersetzen. Es geht um die Frage von Ausnahmeregeln für Aufzeichnungspflichten und darum, besonders schutzbedürftige Personen so gut wie möglich zu schützen. Zwar dürfen das Transkript und die Aufzeichnung nach dem Gesetzentwurf nur an die Verfahrensbeteiligten weitergegeben werden. Wir müssen aber, denke ich, schon noch mal gucken, dass bei besonders sensiblen Ausnahmefällen sichergestellt wird, dass das Transkript nicht in die falschen Hände geraten kann, zum Beispiel bei Zeuginnen und Zeugen von Völkerstraftaten, die um Repressionen gegen ihre Familie fürchten müssen, Opfern von Sexualstraftaten oder bei Kindern.
Zudem wird es in den Verhandlungen selbstverständlich für uns alle aus der Ampel eine außerordentlich große Rolle spielen, dass die Justiz arbeitsfähig bleibt und sich Verfahren aus technischen wie auch anderen Gründen nicht in die Länge ziehen oder übergebührlichen Aufwand für die Justiz bedeuten. Aber eben das gucken wir uns an, und da werden wir sehr gute Lösungen finden, sodass es nicht dazu kommen muss, dass nachts im Gericht lange händisch Transkripte korrigiert werden müssen. Hier gibt es Möglichkeiten. Das werden wir schaffen. Ich freue mich auf die Verhandlungen und darauf, dass wir technisch und inhaltlich gute Lösungen finden. Vielen Dank, Herr Minister, für diesen guten Gesetzentwurf. Lassen Sie es uns anpacken und die Justiz modernisieren!
Vielen Dank.