Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will ja den Praxischeck im Kampf gegen die überbordende Bürokratie. Ich habe mit Blick auf diesen hier vorgelegten Gesetzentwurf den Praxischeck gemacht.
Der neue § 271 Absatz 2 Strafprozessordnung verlangt für Landgerichte und Oberlandesgerichte, die bisher nur ein förmliches Protokoll erstellt haben, über die wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung künftig nun eine komplette Tonaufzeichnung, die anschließend transkribiert und in ein Textdokument übertragen wird.
In meinem Praxischeck habe ich in meinem Regierungsbezirk Tübingen, in dem sich mein Wahlkreis Ravensburg befindet, mit allen Landgerichten darüber gesprochen und das Votum der Präsidentinnen und Präsidenten sowie meiner früheren Kolleginnen und Kollegen aus der Richterschaft eingeholt, und das ist einstimmig. Das Urteil, zu dem sie kommen – und dem schließe ich mich an – heißt: Keiner braucht diese Tonaufzeichnung im Strafprozess; aber alle bekommen sie.
Im Übrigen, Herr Minister Buschmann: Bei Amtsgerichten gibt es selbstverständlich ein Wortprotokoll; das hat auch Sinn. Bei den Kollegialgerichten – Große Strafkammer – sind da zehn Augen und zehn Ohren oder mindestens sechs Augen und sechs Ohren; beim Amtsgericht sitzt der Richter allein.
Vier Punkte aus meinem Praxischeck:
Erstens. Nunmehr müssen Staatsanwalt, Verteidiger und Vertreter der Verletzten während eines laufenden Verhandlungstages oder unverzüglich danach die Möglichkeit haben, die Tonaufzeichnungen abzuhören bzw. das Transkript einzusehen. Nach einem Prozesstag, der einen ganzen Tag dauert, geht das dann bis tief in die Nacht. Die Justiz leidet unter Personalnot. Wer soll das machen? Den Pakt für den Rechtsstaat wollen Sie nicht fortsetzen.
Zweitens. Was ist, wenn ein Verteidiger behauptet, anhand der Tonaufzeichnung einen inhaltlichen Fehler im Transkript entdeckt zu haben? Kann er dann die Wiederholung der kompletten Beweisaufnahme – über diese Beweisaufnahme sozusagen eine Beweisaufnahme – verlangen? Keine Antwort im Gesetz, aber ein neues Feld für Verfahrensverzögerungen, Frau Kollegin Bayram.
Drittens. Der Entwurf geht davon aus, dass 750 Sitzungssäle der Landgerichte und Oberlandesgerichte mit entsprechender Technik nachgerüstet werden. Raumknappheit in Großverfahren zwingt oftmals zum Ausweichen in kommunale Einrichtungen. Da ist die Technik nicht vorhanden. Was geschieht nun?
Viertens. Zum Schutz von Zeugen gibt der Gesetzentwurf die Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit, also zum Verzicht auf Aufzeichnung. Allerdings ist die Öffentlichkeit ein hohes Gut. Die Anwendungsschwelle wird eine sehr hohe sein, und der Zeugenschutz geht unter Umständen damit verloren, gerade in OK-Verfahren. Wieso nachträglich das Gedächtnis eines Zeugen besser sein soll, wenn er bei einer Tonaufzeichnung vernommen wird, das erschließt sich mir nicht, Herr Minister Buschmann.
Und zum guten Schluss – es ist schon gesagt worden –: Eigentlich wollten Sie ja eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Das haben Sie nicht erreicht; dafür sind Sie ausgebuht worden von Richtern und Staatsanwälten. Jetzt geben Sie den Ländern per Rechtsverordnung diese Möglichkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wozu führt das?