Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Buschmann! Der Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit, aber auch in den Fachgerichtsbarkeiten ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalisierung unserer Justiz. Die Videokonferenztechnik, aber auch sogenannte vollvirtuelle Videoverhandlungen, die wir erproben wollen, tragen als Instrumente zu einer effizienten und nachhaltigen Verfahrensführung bei. Sie ermöglichen eine höhere Flexibilität, und Gerichten und allen Verfahrensbeteiligten wird die Terminplanung erleichtert; darauf sind Sie auch eingegangen.
Als zentrale Vorschrift haben wir den Regelungsgehalt von § 128a ZPO entsprechend erweitert. Neu im Zivilprozess ist eben auch: Wenn alle zustimmen, dann kann das Ganze unproblematisch erfolgen.
Herr Plum, zu Ihnen muss ich bezüglich der Vorteile noch kurz sagen: Das Gericht muss eine ablehnende Entscheidung natürlich begründen, damit transparent ist, worauf die Ablehnung beruht, um da nicht den Eindruck von Willkür zu erwecken. Allerdings ist es natürlich so, dass wir da jetzt nicht noch mal ein Rechtsmittel ermöglichen können;
denn wenn lange darüber gestritten werden könnte, würden wir die Verfahren, wie wir die Anwältinnen und Anwälte kennen, erst recht verzögern.
Was die Ausstattung unserer Justiz und der Gerichte selbst angeht: Die Zuständigkeiten für die finanziellen Mittel liegen ja wohl bei den Ländern, soviel ich weiß. Das müssten Sie als ehemaliger Richter wissen.
Ich möchte jetzt gar nicht mehr auf die Einzelheiten eingehen, was das alles für Vorteile bringt. Das, was jetzt kommt, wird Ihnen vielleicht ein bisschen gefallen. Ich möchte auf die Besonderheiten von Gerichtsverfahren für Sie, liebe Gäste hier, eingehen.
Die Gerichtsverfahren haben für Menschen eine ganz besondere Bedeutung, und darauf haben wir in dem Gesetzentwurf auch noch mal genau geachtet. Die Bevölkerung hat ein sehr hohes Vertrauen in unsere Gerichte, und die Gerichte genießen ein hohes Ansehen, insbesondere unsere Richterinnen und Richter, weil sie eben unabhängig sind und weil bei uns am Ende auch alles funktioniert.
Als ehemalige Rechtsanwältin habe ich viele Mandantinnen und Mandanten vor Arbeits-, Sozial-, Zivil- und Familiengerichten vertreten. Ich weiß, wie besonders wichtig es in den Verfahren ist, dass man sich auch mal persönlich sieht, und dass gerade die Mandanten immer ein Riesenbedürfnis haben, dem Richter persönlich zu sagen, was alles schiefgelaufen ist, und ihre Sichtweise zu schildern. Vor diesem Hintergrund sind die Abwägungen, die wir getroffen haben – ob das Gericht dem Ganzen zustimmen muss oder auch nicht –, völlig richtig.
Es kann nicht im Interesse der Klägerinnen und der Beklagten gerade in sensiblen Verfahren bei Arbeits-, Sozial- und Familiengerichten sein, dass wir da quasi mit dem Rasenmäher drübergehen und am Ende einfach regeln, dass vollvirtuelle Videoverhandlungen stattfinden, ohne dass die Möglichkeit besteht, dass die Beteiligten da noch etwas machen können. Deshalb haben wir im Arbeitsgerichtsgesetz richtigerweise eine Kannvorschrift eingeführt, sodass in diesen sensiblen Verfahren das Gericht die Verfahrensleitung übernehmen und sagen kann: Hier ist es besonders wichtig; ich möchte einen persönlichen Eindruck haben. – Ich kenne das aus dem Arbeitsrecht – wie auch viele, die hier sitzen – bei Verdachtskündigungen, bei Mobbing, bei Zeugnisstreitigkeiten. Da brauche ich einen persönlichen Eindruck von den Klägerinnen und auch von den Beklagten, um mir letztlich ein Urteil bilden zu können. Es ist dann auch immer im Interesse der Beklagten und der Klägerinnen, dass man sich persönlich getroffen hat. Deshalb ist es völlig richtig, dass wir den Richterinnen da auch noch mal einen Ermessensspielraum einräumen.
Wir werden zu dem Gesetzentwurf ja noch eine Anhörung durchführen, und es sind bereits einige Stellungnahmen in unseren Büros eingegangen. Ich freue mich auf die Beratungen und darauf, dass wir uns am Ende die Interessenlagen noch mal genau anschauen und zusammenführen.
Vielen Dank.