Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Silke Launert, ich habe mir spontan überlegt, dass ich mich bei den neun Artikeln, die wir eigentlich im Haushaltsfinanzierungsgesetz zu betrachten haben und für die vier Minuten ohnehin eine schmale Redezeit sind, auf die Punkte konzentrieren werde, die Sie hier vorgetragen haben.
Aber ich will noch einmal sagen, warum wir eigentlich ein Haushaltsfinanzierungsgesetz machen. Das haben wir in den letzten zehn Jahren nämlich nicht gemacht und nicht machen müssen, weil uns quasi – flapsig gesprochen – die gebratenen Tauben in den Hals geflogen sind. Es war eine ausgesprochen hervorragende konjunkturelle Lage, und das Einhalten der Schuldenbremse war kein Problem.
Allerdings haben wir 2004, 2005 und 2006 ein Haushaltsbegleitgesetz gemacht. Ich war schon dabei. 2011, 2013 und 2014 auch. Wir haben in diesen Haushaltsjahren in bestehende Gesetze eingegriffen bzw. eingreifen müssen, um die politischen Spielräume zu schaffen, die wir damals für einen ausgeglichenen Haushalt brauchten.
Das machen wir auch jetzt, und das finde ich von unserer Ampel hervorragend, weil wir nämlich, obwohl wir die Schuldenbremse wieder einhalten werden, eine Rekordinvestitionssumme in Höhe von 90 Milliarden Euro bereitstellen werden. Das toppt alles, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Es ist die richtige Antwort in einer Zeit, in der wir den Herausforderungen des Klimawandels und des technologischen Transfers gerecht werden müssen und außerdem Antworten auf den demografischen Wandel und andere Dinge finden müssen.
Also: Neun solche Artikel sind in diesem Gesetz. Ihnen könnten noch weitere folgen – die Haushälter könnten das machen, weil wir ja die Federführung haben –, unter anderem zum Klima- und Transformationsfonds, auf den mein Kollege Frank Junge in seiner zu Protokoll gegebenen Rede ausführlich eingeht.
Insofern, liebe Silke Launert, will ich was zum Elterngeld sagen. Wenn man das, was Sie hier gerade eben gesagt haben, gehört hat, dann könnte man auf den Gedanken kommen, dass allen Eltern in Deutschland jetzt quasi die Knie schlottern müssen, weil sie Kinder in die Welt setzen und kein Elterngeld bekommen. Auch das Ministerium für Familie wurde bei den Einsparvorhaben nicht verschont. Es trifft alle Häuser; jedes Haus muss etwas machen. Es hätte natürlich die Möglichkeit gegeben, mit einem Rasenmäher über das Elterngeld zu gehen. Das hätte alle Eltern, möglicherweise auch Eltern mit einem schmaleren Geldbeutel, getroffen, was nicht passieren wird.
150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen! Ich will denjenigen, die uns zuhören, etwas sagen. Ich bin seit 20 Jahren gläserne Abgeordnete, und seit 20 Jahren finden Sie auf meiner Homepage www.bettinahagedorn.de meine Einkommensteuerbescheide. Wenn Sie sich die anschauen, dann können Sie darin nachlesen, dass ich 2017 als Abgeordnete deutlich – deutlich! – unter 150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatte. Selbst als ich von 2018 bis 2021 Staatssekretärin im Finanzministerium war, habe ich die 150 000 Euro nicht mal ansatzweise geschrammt.
Weil ich das Gefühl habe, dass ich zu den Privilegierten in diesem Lande gehöre, die übrigens auch noch den Solidarbeitrag bezahlen, will ich Ihnen sagen: Nach meinem Verständnis können starke Schultern mehr als schwache Schultern tragen.
Darum ist es so, dass die jungen Eltern, die in dieser privilegierten Gehaltsgruppe sind, sich, wenn sie schlau sind, für Kinder entscheiden und sich nicht darüber beschweren, dass ihnen das nicht finanziell aus Steuermitteln vergütet wird. Ich habe drei erwachsene Kinder – damals gab es noch 50 D-Mark Kindergeld –, und sie sind alle das größte Geschenk meines Lebens.
Vielen Dank.