Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Haushaltsentwurf achtet die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse. Und ich bin Bundesfinanzminister Christian Lindner sehr dankbar dafür, dass er auch seine Kabinettskolleginnen und -kollegen an dieses Ziel erinnert hat.
Das sage ich an dieser Stelle ganz explizit, weil wir heute über den Einzelplan 17, über den BMFSFJ-Haushalt sprechen, und das „J“ steht ja bekanntlich für „Jugend“. Investitionen in die nächste Generation sind Investitionen in unser aller Zukunft. Dafür sind Bildung und Teilhabe der Schlüssel. Am Donnerstag werden wir hier von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hören, was es zum Startchancen-Programm zu sagen gibt, das gerade mit den Ländern in der Abstimmung ist.
Über die Kindergrundsicherung haben wir ja schon viel, auch in der Sommerpause, diskutiert und debattiert. Unser Petitum dort ist klar – mein Kollege Martin Gassner-Herz wird dazu später noch weiter ausführen –: Wir wollen, dass es unbürokratisch und effektiv auch den Kindern und Familien hilft, die jetzt schon anspruchsberechtigt sind.
Wir haben von Sönke Rix gehört, wie sich die Kindergrundsicherung zusammensetzen wird und dass es weit mehr ist als nur die Milliardenbeträge, die wir gerade dazu hören. Wir wollen vor allen Dingen die Chancenarmut anpacken, die in Deutschland besteht. Das schaffen wir mit Bildung und Teilhabe.
Stichwort „Schuldenbremse“: Dass dieser Staat hier nachhaltig wirtschaftet, ist auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Denn die finanziellen Spielräume, die wir uns heute auf Kredit finanzieren, sind diejenigen, die wir den jungen Menschen nächster Generationen abkaufen.
Unser Job hier in diesem Parlament ist, dass wir uns in den Haushaltsberatungen über die Einzelpläne beugen und immer wieder zwei Prüffragen stellen. Die erste Frage ist: Erreichen wir mit dem Geld wirklich das Ziel, das wir erreichen wollen? Und die zweite Frage ist: Gibt es eine effizientere Art und Weise, das Geld einzusetzen, um das Ziel vielleicht sogar noch besser zu erreichen?
Ein Posten, bei dem diese zwei Prüffragen für uns als FDP-Fraktion so nicht aufgehen, sind die Vorschläge, die Bundesfamilienministerin Paus zum Elterngeld gemacht hat. Denn – Prüffrage! – das Ziel des Elterngeldes ist es, dass Eltern Zeit mit ihren Neugeborenen verbringen können, dass sie sich Carearbeit aufteilen können, so wie es am besten für sie passt, weil nämlich die Frage „Wer bleibt zu Hause?“ nicht automatisch die Antwort „Derjenige, der geringer verdient!“ haben muss.
Nach allem, was wir wissen, scheint das Elterngeld, und zwar über alle Einkommensschichten hinweg, genau dieses Ziel zu erfüllen, also ein sehr erfolgreiches Instrument zu sein. Deswegen kann die vorgeschlagene Kappung von Frau Paus so nicht helfen, das Elterngeld noch präziser zu machen, ganz im Gegenteil. Deswegen schauen wir uns in den nächsten Wochen und Monaten die Stellschrauben an, bei denen man ansetzen und dadurch das Ziel im Blick behalten, aber trotzdem möglicherweise die Kosten reduzieren kann,
beispielsweise beim gleichzeitigen Bezug von Elterngeld beider Elternteile, explizit nicht im Mutterschutz, beispielsweise beim Partnerschaftsbonus, beim Geschwisterbonus.
All diese Dinge werden wir besprechen. Es ist noch keine Entscheidung gefallen; das möchte ich vor allen Dingen an die Union gerichtet sagen; denn die tut ja manchmal so, als sei nach der ersten Lesung des Haushalts hier schon alles in Sack und Tüten.
Als Allerletztes möchte ich daran erinnern, dass die frühkindliche Bildung und die Kitainfrastruktur in diesem Land ein maßgeblicher Standortfaktor für den Wohlstand, der hier erwirtschaftet wird, sind – damit verbunden ist das Geld, über dessen Verteilung wir hier gerade beraten.