Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass man sich nach den Reden der Kollegen Hauer und Gottschalk schon fragen muss, ob wir hier überhaupt über die gleiche Vorlage sprechen.
Das hatte, ehrlich gesagt, zum Teil nur sehr wenig mit dem zu tun, was wir hier beraten.
Dieser Gesetzentwurf unternimmt zweifelsohne einen weiteren Schritt hin zu einer effizienten Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland.
Er zeigt deutlich auf, dass wir uns die FATF-Kritik aus dem vergangenen Jahr sehr zu Herzen genommen haben. Wir korrigieren mit diesem Gesetzentwurf auch Fehler und Versäumnisse vergangener Regierungskonstellationen. Herr Hauer, Sie vermitteln ja den Eindruck, als sei es zu dem Geldwäscheparadies, wie Sie es hier immer bezeichnen, ausschließlich in den vergangenen zwei Jahren gekommen.
Nein, das ist selbstverständlich nicht so.
Dessen nehmen wir uns jetzt an.
Nach den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen, der Errichtung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, dem sogenannten FIU-Schnellläufergesetz und weiteren Maßnahmen – ich denke da zum Beispiel an die neue Strategie des Zolls zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche aus dem Mai dieses Jahres – dient das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz dem Aufbau der Bundesbehörde zur Bekämpfung von ebendieser Kriminalität. Bei dieser werden wir Schlüsselkompetenzen bei der Bekämpfung der Geldwäsche unter einem Dach zentralisieren: Analyse, Ermittlung und Aufsicht.
Zudem wird innerhalb der neuen Behörde mit dem Ermittlungszentrum Geldwäsche eine eigene Einheit für strafrechtliche Ermittlungen in bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug eingerichtet. Dieses Herzstück der neuen Behörde wird in seiner Arbeit konsequent den Follow-the-money-Ansatz verfolgen. Das ist – Herr Kollege Hönel hat es gesagt – ein Paradigmenwechsel:
weg von der Vortat, hin zur konsequenten Verfolgung der Finanzströme. Denn die FATF hatte auch festgestellt, dass Deutschland zwar bei der Verfolgung der eher weniger großen Straftaten ganz gut ist, dafür aber weniger erfolgreich beim Aufspüren professionell agierender Hintermänner und Netzwerke, und genau das werden wir jetzt ändern.
Nach zu vielen Jahren des Stillstands ist klar: Diese neue Behörde kann tatsächlich eine neue Ära bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland einleiten. Mir persönlich und der FDP-Fraktion ist es auch wichtig – das klang hier auch bei anderen an –, dass bei der FIU modernste Technologie, KI beispielsweise, zum Einsatz kommt.
Wir müssen der FIU, die ja Teil der neuen Behörde wird, die Werkzeuge für eine qualitativ hochwertige und schnelle Ermittlungs- und Aufsichtsarbeit an die Hand geben.
Eine ausgeprägte Analysekompetenz der neuen Behörde ist angesichts der Komplexität der Geldwäscheaktivitäten, zum Beispiel im Kryptobereich, und aufgrund der großen Datenmengen ein wesentlicher Baustein.
Wichtig ist darüber hinaus, dass Bundes- und Landesbehörden gemeinsam an einem Strang ziehen, um den Geldwäschesumpf trockenzulegen. Das BBF bietet die besten Voraussetzungen dafür, um Ermittlungsergebnisse unterschiedlicher Ebenen zu einem Bild zusammenzufügen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass der klare Mehrwert einer zentralen Antigeldwäschebehörde schon bald nach ihrer Arbeitsaufnahme auch für Länder und Behörden spürbar sein wird.
Dabei müssen nun auch die Länder alle Möglichkeiten prüfen, ihren Beitrag im Kampf gegen Geldwäsche zu verbessern. Durch ihre Zuständigkeiten im Nichtfinanzsektor tragen sie eine sehr hohe Verantwortung. Diese muss sich durch konkrete Verbesserungen bei der Personalplanung und auch durch eine höhere Ermittlungsintensität durch die Antigeldwäschebehörden der Länder widerspiegeln.
Insgesamt bewerten wir den vorliegenden Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes zu Recht als ambitioniert und freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen.
Herzlichen Dank.