Herr Throm, Sie haben sich gerade auf eine Anfrage von uns berufen, in der es um die Situation an der deutsch-österreichischen Grenze geht, was Sie mit der Situation an der polnisch-deutschen Grenze verglichen haben. Wir fragen dazu nach, und wir haben dazu sehr interessante Antworten bekommen.
Man beruft sich da nämlich auf ein Abkommen von 1961, als würde man den Schengener Grenzraum gar nicht kennen. Aus unserer Sicht stellt sich eher die Frage, ob die Bundespolizei vor Ort an der Grenze nicht vielleicht Asylgesuche überhört hat, die dort gestellt wurden. Denn es stellt sich doch die Frage: Warum sollte die Anzahl an Asylgesuchen an dieser Binnengrenze, an der deutsch-österreichischen Grenze, geringer sein als an der polnisch-deutschen Grenze?
Ich frage mich und ich frage Sie, wie diese Frage zu beantworten ist. Ich stelle mir die Frage: Wie kann das mit rechtsstaatlichen Mitteln möglich sein? Wir gehen davon aus, dass dort auch rechtswidrige Zurückweisungen stattgefunden haben.