Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Die Union muss offensichtlich erst in der Opposition sein, um langsam das Thema Digitalisierung für sich zu entdecken. Alle paar Monate kommt ein Antrag zum Abbau belastender Bürokratie, zur Digitalisierung, zur Vereinfachung von überflüssigen Vorschriften. Das klingt alles so großartig, dass man sich fragt, warum die Union das bloß alles nicht schon umgesetzt hat, als sie selbst in der Regierung war. Na gut, hacken wir nicht mehr länger auf den 16 Jahren unionsgeführter Regierung herum.
Es freut mich jedenfalls, dass Sie sich nach dieser langen Zeit doch auf das Neuland vorwagen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Sie immer noch keine Orientierung haben; denn anstatt die Chancen der Digitalisierung zum Wohl unserer Gesellschaft zu nutzen, verlaufen Sie sich in Vorschlägen, die Millionen Menschen in diesem Land eher schaden würden. Ich muss feststellen: Immer wenn die Union mit großmäuligen Vorschlägen zum Bürokratieabbau um die Ecke kommt, heißt es: Beachte das Ende und lies unbedingt das Kleingedruckte! – Vor ein paar Monaten hatte die Union bereits das Arbeits- und Sozialrecht ins Visier genommen. Da hatte sie Arbeitnehmerrechte mit Bürokratieaufwuchs verwechselt und wollte sie sogleich als Klotz am marktliberalen Bein abbauen.
Was die Union heute wieder vollkommen außer Acht lässt, sind Millionen Menschen da draußen. So schlagen Sie in Ihrem Antrag vor, das Bürgerliche Gesetzbuch zu ändern. Bislang gilt: „Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.“ Sie wollen die Schriftform durch die Textform ersetzen. Textform/Schriftform – was nach einem Rechtsseminar klingt, ist überhaupt nicht trivial und in der Praxis für die Mieter/-innen sehr wichtig. Kurz erklärt: Textform sind alle nichtmündlichen Übermittlungsarten, nur der Text, also auch eine E-Mail, ein Telefax oder eine Fotokopie. Wenn aber Schriftform erforderlich ist, braucht der Text zusätzlich auch noch eine eigenhändige Unterschrift.
Aktuell schützt § 550 BGB Mieterinnen und Mieter. Soll der Mietvertrag befristet sein, muss er mit eigenhändiger Unterschrift abgeschlossen werden. Wird er mehr als ein Jahr lang nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er unbefristet weiter. Mit anderen Worten: Eher gut für die Mieter! Nun aber die Absicht der Union: Ihr Vorschlag führt dazu, dass bereits eine unscheinbare E-Mail den Mietvertrag befristen kann. Eher nicht so gut für die Mieter! Damit unterläuft der Antrag einen zentralen Zweck dieses Gesetzesparagrafen, nämlich Mieterinnen und Mieter zu schützen. Schlimmer noch: Der Vorschlag ignoriert die ausgewogene Mechanik im Mietrecht. So reicht in verschiedenen Bereichen des Mietrechts bereits jetzt die Textform aus, zum Beispiel bei Modernisierungsankündigungen, Betriebskostenabrechnungen, aber auch bei dem Hinweis von Mieterinnen und Mietern, dass sie einen Teil ihrer Miete einbehalten werden. All das kann heute schon ohne eigenhändige Unterschrift auf schnellem Wege erledigt werden. Was aber gerade nicht dazugehört und nicht lediglich in Textform erledigt werden kann, sind Schriftstücke von besonderer Bedeutung, wie die Kündigung eines Mietverhältnisses, eine zeitliche Befristung oder nach § 550 BGB auch der Mietvertrag selbst.
Diesen Unterschied hat der Gesetzgeber in klarer Absicht gewollt. Die Schriftform, also ein rechtssicheres Festhalten der Inhalte eines Mietvertrags, dient keinem bürokratischen Selbstzweck, sie dient auch nicht dazu, Vermieter zu schikanieren, sondern sie dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter.
Das, was Ihnen vorschwebt, ist deshalb kein Bürokratieabbau, das ist der Abbau von Mieterrechten. Aber Mieterrechte sind keine überflüssige Bürokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union.
Die Union weiß auch ganz genau, dass die Bundesregierung derzeit mit Hochdruck am Bürokratieentlastungsgesetz arbeitet. Wenn Sie nur das Eckpunktepapier einmal gründlich gelesen hätten – das haben wir heute schon festgestellt –, wüssten Sie auch, dass wir an der Beantwortung der Frage, wo die Schriftform zukünftig noch erforderlich sein muss und wo nicht, bereits arbeiten.
Im Unterschied zu Ihrem Vorschlag will die Ampel aber, dass wir bürokratische Hemmnisse nicht einfach blindwütig kassieren, sondern mit Augenmaß und Bedacht verbessern und uns darüber im Klaren sind, wessen Interessen die Schriftform schützt. Deshalb beabsichtigen wir das Schriftformerfordernis dort und nur dort zu streichen, wo es wirklich überflüssig ist und der Verzicht darauf keine schützenswerten Rechte einschränkt, zum Beispiel bei den Gewerbemieten, aber nicht im sozialen Wohnungsmietrecht.
Die Digitalisierung von Prozessen ist ein guter Gedanke. Jede Bemühung, einen sinnvollen Beitrag dazu zu leisten, ist lobenswert, aber bitte nicht zulasten des sozialen Mietrechts im Mieterland Deutschland. Wir reden hier immerhin von rund 54 Prozent der Haushalte in diesem Land, mehr als die Hälfte. Und die sind von galoppierender Inflation, hohen Mieten und knappem Wohnraum ohnehin schon stark gebeutelt. Da sollten wir nicht auch noch das Mietrecht zugunsten vorgeschobener Digitalisierungsoffensiven aushöhlen.
In diesem Sinne lade ich Sie herzlich und auf mündlichem Weg unbürokratisch ein, sich mit konstruktiven Vorschlägen in die Beratungen zum Bürokratieentlastungsgesetz einzubringen. Aber bei den Mieterrechten halten wir an der Schriftform fest. Darauf unsere Hand!
Vielen Dank.