Herzlichen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Also, wir haben einmal den Straftatbestand der Billigung bestimmter Straftaten wie Mord. Dafür ist es völlig egal, ob sie im Inland oder im Ausland stattfinden.
Es gab in den letzten Tagen eine Diskussion darüber, ob dieser Straftatbestand nur einschlägig ist, wenn es um einen spezifischen Mord geht. Meine persönliche Rechtsauffassung ist klar: Wenn es strafbar ist, dass man bejubelt und billigt, dass ein Mensch ermordet wurde, ist es erst recht strafbar, wenn man bejubelt und billigt, dass tausend Menschen ermordet worden sind. Deshalb, glaube ich, kann er zur Anwendung kommen.
Wenn Flaggen des Staates Israel verbrannt werden, ist das strafbar. Wenn Propaganda für die Hamas gemacht wird, wenn für sie Geld gesammelt wird, dann ist das strafbar. Wenn Volksverhetzung stattfindet, beispielsweise gegen die jüdische Gemeinde in Deutschland, dann ist das strafbar.