Alles sind Auskünfte über die gegenwärtige Rechtslage. Ich will hier auch gerne sagen, dass der von mir und vielen anderen – von der ganzen Bundesregierung – immer wiederholte Tatbestand ja unsere Realität ist: Es ist verboten, israelische Fahnen zu verbrennen; es ist verboten, antisemitische Parolen zu brüllen; es ist verboten, dass man den Tod von Menschen, von Juden bejubelt. Deshalb machen die Versammlungsbehörden zum Beispiel von ihren Möglichkeiten Gebrauch und haben wegen der Gefahr solcher Straftaten Versammlungen untersagt. Es wird auch von Polizei und Justiz ermittelt, wer solche Dinge tut, um gegen die entsprechenden Personen vorgehen zu können. Das ist natürlich die Voraussetzung, um das bestehende rechtliche Instrumentarium in dieser Hinsicht gegen konkrete Einzelne einzusetzen.