Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Diejenigen, die einen allgemeinen Impfzwang einführen wollen, müssen vollständig beweisen, warum dies geeignet, erforderlich und angemessen sein soll. Sie behaupten, nur durch den Impfzwang lasse sich die Pandemie beenden und das normale Leben zurückgewinnen. Zur Wahrheit gehört aber, dass ein normales Leben seit zwei Jahren von den Bundes- und Landesregierungen durch überzogene Maßnahmen verhindert wird.
Alle von der EU eingekauften und von der Bundesregierung bestellten Covid-Impfstoffe sind an dem Ziel, die Pandemie zu beenden, krachend gescheitert. Weder können die Impfstoffe eine Infektion noch die Ansteckung anderer Personen verhindern. Das Bundesland Bremen mit der höchsten Impfquote hat paradoxerweise auch die höchste Hospitalisierungsrate. Damit ist Ihr Argument, die Impfstoffe würden vor einem schweren Verlauf schützen, eindeutig widerlegt.
Es ist daher auf keinen Fall angemessen, die überragenden Grundrechte der Würde des Menschen und der körperlichen Unversehrtheit in Bezug auf die ungeeigneten Impfstoffe auszusetzen.
Die gute Nachricht: Angesichts der raschen Viruswandlungen in Richtung omikronartiger Varianten mit hoher Infektiosität bei geringerer Gefährlichkeit ist ein Impfzwang auch nicht erforderlich. Einen Zwang für Impfungen mit Impfstoffen, die immer schneller veralten, hätte sich auch Franz Kafka nicht grotesker ausdenken können. Da die in Deutschland verfügbaren Impfstoffe gegen die derzeitige Omikron-Variante nämlich wenig wirksam sind und ein Impfzwang die aktuelle Omikron-Welle zudem nicht mehr erreicht, schaffen Sie de facto ein Gesetz für neue Varianten und neue Impfstoffe. Mit anderen Worten: Sie beschließen einen Impfzwang für ein Virus, das man noch nicht kennt, und für einen Impfstoff, den man noch nicht hat,
geschweige denn, dass man etwas über das zu erwartende Risiko-Nutzen-Verhältnis weiß, weil der neue Impfstoff noch gar nicht für den im Herbst erwarteten neuen Virus entwickelt worden sein kann.
Liebe Abgeordnete, so etwas ist nicht zustimmungsfähig, sondern verfassungswidrig.
Ich bedanke mich daher herzlich bei allen, die sich für die freie Selbstbestimmung entscheiden.