Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Koalitionsvertrag nicht nur die Erklärung der Behinderung von Betriebsräten zum Offizialdelikt, sondern auch vereinbart, dass wir das Betriebsrätemodernisierungsgesetz aus der letzten Legislaturperiode evaluieren und dann im nächsten Jahr Konsequenzen in Form eines Betriebsratsstärkungsgesetzes ziehen. Dazu gehört auch die Frage, welche Mitbestimmungsrechte für die Transformation notwendig sind. Ich kann nur sagen: Wo wir gute Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel zum Thema Weiterbildung, haben, nutzt es sowohl den Unternehmen bei der Arbeits- und Fachkräftesicherung als auch den Beschäftigten, gerade in Zeiten der Transformation.
Meine persönliche Meinung ist, dass im DGB-Konzept viele kluge Dinge stehen. Wir schauen uns das – genauso wie andere Stellungnahmen – an und werden dann im nächsten Jahr ein vernünftiges Betriebsrätestärkungsgesetz vorlegen.