Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. – Genau, das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ entscheidet sich meistens gerade mit der Geburt des ersten Kindes. Vorher haben sich Partner oft versprochen: Wir machen das jetzt alles gemeinsam. – Dann ist das erste Kind da, und aufgrund von verschiedensten Dingen ist es so, dass man gern in alte Muster zurückfällt. Deswegen ist es so wichtig, dass man gerade in der Anfangszeit, in den ersten 14 Tagen, gemeinsam beginnt, die Situation neu zu betrachten, Sorgearbeit neu aufzuteilen, neu zu schauen: „Wer ist fürs Kochen zuständig? Wer macht die Wäsche?“, all diese Dinge, und dafür zu sorgen, dass der Partner dann auch direkt beteiligt ist und sich nicht außen vor gelassen fühlt.
Deswegen habe ich einen Gesetzentwurf für die Familienstartzeit auf den Weg gebracht. Es geht darum, dass der Partner oder die Partnerin die ersten zehn Tage nach der Geburt vergütet freigestellt wird, also Lohnfortzahlung zu 100 Prozent, damit gerade diese Startphase gelingt. Alle wissenschaftlichen Studien zeigen: Je früher beide Elternteile an der Sorgearbeit für das Kind beteiligt sind, desto schneller kehren Frauen in den Arbeitsmarkt zurück. Es ist also zusätzlich auch eine gute arbeitsmarktpolitische Maßnahme.