Werte Abgeordnete, natürlich werden wir daran festhalten. Wir haben ihn beschlossen, er liegt jetzt dem Parlament vor, und das Parlament kann mit diesem Gesetzentwurf umgehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es hier eine Mehrheit für dieses Gesetz geben wird.
Ansonsten haben Sie jetzt auf einige Länder hingewiesen, die eine Begutachtung weiterhin verlangen. Es gibt aber auch eine Reihe von anderen Ländern – beispielsweise Belgien, Argentinien, ich glaube, auch Spanien –, wo exakt das eben nicht der Fall ist. Wir haben im Vorfeld der Einbringung dieses Gesetzentwurfes auch intensiv mit Psychologinnen und Psychologen gesprochen und mit ihnen erörtert, inwieweit diese Begutachtung Sinn macht. Und es kommt auch gerade von ihnen der Wunsch, dass wir eine solche Begutachtung in Deutschland nicht mehr fordern, da es de facto eine nicht wirklich diagnostizierbare Angelegenheit ist. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, diese unnötigen medizinischen Gutachten nicht mehr zur Voraussetzung zu machen.