Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Mit der vorliegenden Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes tätigen wir einen weiteren wichtigen Schritt für die Digitalisierung der Justiz in unserem Land. Damit stärken wir unseren Rechtsstaat und gewährleisten einen effektiven Schutz unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht ist in der deutschen Verfassungsgeschichte beispiellos. Es ist der unabhängige Hüter unserer Verfassung und unserer Grundrechte. Es ist der Garant für unseren Rechtsstaat und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, ja, für unser friedliches Zusammenleben. Es hat sich weit über Deutschland hinaus ganz viel Hochachtung erarbeitet. Und wir wissen, dass das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht ungebrochen ist.
Sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern gibt es das gute Gefühl, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über uns wacht.
Und auch für Juristen ist es jedes Mal etwas Besonderes, in Karlsruhe zu sein und das Verfassungsgericht zu besuchen.
Gerade in diesen Zeiten, wo weltweit die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie unter Beschuss stehen, ist es umso wichtiger, zu wissen, dass wir unser Verfassungsgericht in Karlsruhe haben. Deshalb ist es auch sehr, sehr wichtig, dass wir als Bundesgesetzgeber dafür Sorge tragen, dass das Verfassungsgericht die erforderlichen materiellen Ressourcen und technischen Voraussetzungen hat, um zeitgemäß arbeiten zu können, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Mit der hier eingebrachten Gesetzesänderung wollen wir den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht einführen. In Zukunft soll es die Regel sein, dass Dokumente beim Verfassungsgericht rechtswirksam elektronisch übermittelt werden können; der Minister führte dies aus. Zugleich wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass der digitale Wandel auch beim Gericht in Karlsruhe ankommt. Wir ermöglichen die digitale Aktenführung, damit die Umstellung auf die E-Akte – auch wenn vielleicht die „Gürteltiere“, die Herr Heveling ansprach, noch nicht ganz verschwinden – auch beim höchsten deutschen Gericht gelingt. Damit ermöglichen wir einen vollständigen elektronischen Weg im Verfahrensablauf: von der Einreichung bis zur Urteilsfindung.
Für den letztgenannten Punkt des Ministers möchte ich mich herzlich beim Haus bedanken. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir durch die Bereitstellung der Unterlagen eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Arbeit des höchsten deutschen Gerichts ermöglichen und auch voranbringen. Dieses Forschungsvorhaben zur Arbeit des Hüters unserer Verfassung liegt im öffentlichen Interesse.
Wir freuen uns auf die Beratungen.
Vielen herzlichen Dank.