Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 9. November ist geschichtlich ein sehr belasteter Tag. Wenn wir aus der Geschichte lernen müssen und lernen sollen, dann darf nicht vergessen werden, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Kompetenzen und seiner Zuständigkeit auch eine Antwort auf die mangelnde Verfassungsgerichtsbarkeit der Weimarer Republik ist. Mit der Möglichkeit der Individualrechtsbeschwerde und mit der Normenverwerfungskompetenz hat das Bundesverfassungsgericht sehr starke Argumente, um Rechtsschutz für jedermann darzustellen und Grundrechte für die Bürger einzufordern. Das ist ein hohes Gut, und deswegen können wir auch stolz sein, dass die Menschen in unserem Land diesem Verfassungsgericht vertrauen.
Wenn jetzt zusätzlich die Möglichkeit geschaffen wird, über Formen des elektronischen Rechtsverkehrs das Verfassungsgericht zusätzlich zu erreichen, dann stellt dies im Zeitalter der Digitalisierung eine begrüßenswerte und notwendige Reform dar, die wir sehr begrüßen.
Der Zugang zum Recht wird einfacher.
Gleichzeitig bleibt es jedem überlassen, sich im Rahmen seiner individuellen Rechtsbeschwerde bzw. Verfassungsbeschwerde nach wie vor auch mit Stift und Papier an dieses Gericht zu wenden. Das ist keine Frage von fehlender Digitalisierung, sondern von gelebter Bürgernähe im Zeitalter der Digitalisierung. Auch das begrüßen wir in diesem Gesetzentwurf.
Ich will aber auf etwas hinweisen, über das wir durchaus sprechen müssen. Es ist vorhin gesagt worden: Das Gericht mauschelt mit der Bundesregierung. Wir aus den Reihen der AfD werden die Justiz ändern, wenn wir es können. – Das zeigt: Unsere Institutionen sind auch verwundbar.
Wir müssen alles dafür tun, dass wir sie vor Verwundungen schützen, und das wird nur funktionieren, wenn wir auch ein Augenmerk auf das legen, was tatsächlich angreifbar ist. Wir werden zwar nicht heute, aber demnächst mit einfacher Mehrheit die Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschließen. Das Gericht an sich, die Einrichtung, und die Verfassungsbeschwerde sind durch das Grundgesetz geschützt, aber nicht die Anzahl der Senate, nicht die Länge der Amtsdauer der Richterinnen und Richter und auch nicht die Geschäftsverteilung.
Wollen wir tatsächlich auf Dauer ein Einfallstor dafür lassen, eine Änderung bestimmter Verfahrensschritte des Bundesverfassungsgerichts mit einfacher Mehrheit zu ermöglichen, oder sagen wir als demokratische Kräfte: „Dieses Gericht mit dem hohen Vertrauen und seiner enormen Bedeutung muss stärker geschützt werden, indem wir zentrale Elemente in unser Grundgesetz schreiben“? Ich bitte Sie, dass wir gemeinsam darüber nachdenken, weil ich finde: Eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit hat unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie starkgemacht, und das müssen wir bewahren.
Herzlichen Dank.