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136. Sitzung
Mittwoch, 15. November 202320. Wahlperiode, 136. SitzungTranssexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern
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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Heute haben wir begonnen, über ein Gesetz zu beraten, das tatsächlich zu mehr Gleichberechtigung und Respekt in diesem Land führen wird; denn im Kern geht es beim Selbstbestimmungsgesetz schlicht um die fundamentalen Rechte einer Menschengruppe. In Deutschland werden queere Menschen täglich diskriminiert; das ist leider immer noch traurige Wahrheit. Sie sind Opfer von Hass, Hetze und Gewalt. Aber mit dem Selbstbestimmungsgesetz tun wir einen großen Schritt dahin, non-binäre, inter- und transgeschlechtliche Menschen rechtlich nicht mehr schlechterzustellen;

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

einen großen Schritt dahin, dass sie ihr Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit ausüben können; einen großen Schritt dahin, dass der Rechtsstaat auch queere Menschen endlich sichtbarer macht.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deshalb ist es so wichtig, dass wir heute hier mit den Beratungen darüber beginnen, und ich freue mich auch auf die Ausschussberatungen, wo wir hoffentlich noch ein paar Verbesserungen erreichen können.

Doch das Selbstbestimmungsgesetz ist für mich nicht nur ein Herzensprojekt – es ist schlicht und einfach verfassungsrechtlich geboten, dass wir jetzt tätig werden.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Das bisherige TSG wurde Stück für Stück vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Laut den Richterinnen und Richtern des Ersten Senates schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht „gerade auch das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität“. Die Menschenwürde gebietet es, die selbstempfundene geschlechtliche Identität auch rechtlich anzuerkennen.

Nein, tut es nicht!

Dabei geht das Bundesverfassungsgericht auch nicht explizit davon aus, dass es zwei Geschlechter gibt.

Wie viele gibt es denn?

Wir sehen also, dass das höchste Gericht dieses Landes bereits weitaus weiter ist als die aktuelle Gesetzgebung. Es ist höchste Zeit, dass wir dem Rechnung tragen.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Gerade deshalb empfinde ich große Enttäuschung darüber, dass diese Debatte so ausgetragen wird, wie sie aktuell ausgetragen wird.

Ja, wie denn?

Von der AfD bin ich es längst gewohnt, dass mit Desinformationen, Hass und Hetze um sich geworfen wird, um Minderheiten zu diskreditieren.

Und Rassismus!

Aber es geht mir darum, dass wir als demokratische Fraktionen dieses Hauses einen gemeinsamen Konsens finden, wie wir die Betroffenen vor Beeinträchtigungen schützen können.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Wir haben gehört, was sich nun alles ändern wird. Ich möchte an der Stelle noch mal betonen: Wir haben all die Probleme, die jetzt groß herbeigeredet werden, auch jetzt mit dem TSG schon an mancher Stelle. Wir lösen sie mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein großes Stück weit. Deswegen sehe ich nicht, warum diese Problematik plötzlich so aufgebauscht wird.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Abg. Martin Reichardt [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage

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