Sicher bringt das die Debatte an der Stelle nicht weiter. Nein.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen verweisen oft auf die beiden biologischen Geschlechter, als ob das ein soziales Konstrukt wäre. Dabei erkennen auch Biologie und Medizin längst an, dass hier ein Spektrum vorhanden ist, dass es mehr als nur zwei Geschlechter gibt. Die Einteilung in männlich und weiblich greift deutlich zu kurz.
Ich glaube, wir müssen uns alle darüber Gedanken machen, dass wir „Geschlecht“ nicht nur als zwei Chromosomen begreifen müssen, sondern über die Breite dieses Themas auch ganz objektiv reden können.
Vielen der Gegenvorschläge, die ich heute höre, fehlt der notwendige Respekt gegenüber den Betroffenen. An dieser verfassungswidrigen Situation, die wir gerade haben, soll immer weiter festgehalten werden. Ich glaube, auch damit, dass zwei Beratungstermine verpflichtend sein sollen, lösen wir nicht das Problem, dass das für die Betroffenen ein immer wiederkehrendes, ständiges Hinterfragen der eigenen Identität bedeutet. Das ist respektlos, und das ist für mich auch ganz klar ein Widerspruch gegen die übliche Logik des Bundesverfassungsgerichts.