Frau Tillmann, es ist richtig, dass wir die Grenzen, die § 7b Einkommensteuergesetz vorsieht, nämlich eine Baukostenobergrenze und eine Grenze der förderfähigen Kosten, angehoben haben. Wir haben jetzt eine weitere Abschreibungsmöglichkeit auf den Weg gebracht, nämlich für sechs Jahre sechs Prozent. Damit haben wir die bestehende Abschreibungsmöglichkeit – 6 Jahre 5 Prozent – ausgeweitet. Und das ist kombinierbar. Das heißt: Man kann – man muss nicht – bis zu 11 Prozent im Jahr abschreiben
und damit ein riesiges Abschreibungsvolumen erreichen. Das ist genau der Booster, genau die Maßnahme, die die Wohnungswirtschaft und die Menschen im Land brauchen. Das bringen wir jetzt auf den Weg. Das hat diese Koalition möglich gemacht.
Wir haben ein zweites Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, nämlich das an die Rentnerinnen und Rentner. Wir haben gesagt: Wir werden die Doppelbesteuerung von Renten ausschließen. Mit diesem Gesetz machen wir den ersten Schritt dahin; im nächsten Jahr werden wir die weiteren Maßnahmen auf den Weg bringen. Damit ist auch das Versprechen an die Rentnerinnen und Rentner eingelöst, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben auch mehr Steuerfairness, mehr Kampf gegen Steuerbetrug und Steuergestaltung vereinbart. Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnung – übrigens mit großzügigen Übergangsfristen für Unternehmen – werden wir die Digitalisierung vorantreiben, bürokratische Erleichterungen für die Unternehmen auf den Weg bringen und Kosten einsparen und dabei auch die Voraussetzungen dafür schaffen, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, der jährlich Milliarden kostet.
Wir werden auch die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf den Weg bringen. Wir wollen, dass schädliche Steuergestaltung, die der einfache Arbeitnehmer, die einfache Arbeitnehmerin nicht umsetzen kann, jetzt frühzeitig erkannt und gemeldet wird, um Lücken schnell zu schließen. Es geht in diesem Gesetz auch um soziale Gerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.