Danke schön, Herr Birkwald. – Zunächst zu Ihrer letzten Frage. Ich kann Sie beruhigen. Wir haben vereinbart – und, glaube ich, auch in einer Protokollnotiz festgehalten –, dass wir im nächsten Jahr, also noch in dieser Legislaturperiode – so haben wir das vor; schauen wir mal, ob das umsetzbar ist –, weitere Instrumente, die notwendig sind, um ein vollständiges – wie es das BFH-Urteil uns auch vorgibt – Ausschließen der Doppelbesteuerung von Renten zu gewährleisten, auf den Weg bringen werden.
Zu Ihrer ersten Anmerkung darf ich Ihnen sagen: Wir werden jetzt bis 2058 ein langsameres Ansteigen der Besteuerung auf den Weg bringen. Damit wird der Großteil der Doppelbesteuerungsfälle ausgeschlossen. Es gibt ein Gutachten – das müssten Sie wissen –, dass sich unter den Bedingungen, die wir jetzt anstreben – statt 1 Prozent nur ein Anstieg um 0,5 Prozent –, nicht alle Fälle auszuschließen sind. Ihr Vorschlag, die Besteuerung noch weiter nach hinten zu ziehen, würde sehr hohe weiße Einkünfte und damit Mindereinnahmen mit sich bringen. Das Gutachten, das das BMF in Auftrag gegeben hat, spricht ganz deutlich davon, dass wir noch zwei weitere Instrumente brauchen, nämlich einen typisierten Freibetrag – dafür brauchen wir Daten, die jetzt eingeholt werden, damit dieser typisierte Freibetrag auf den Weg gebracht werden kann – und eine individuelle Prüfung, falls jemand sagt, dass das noch nicht ausreicht. Diese Instrumente sind im Gutachten wunderbar dargelegt.
Es wird aufgezeigt, dass wir damit die Doppelbesteuerung von Renten vollständig ausschließen werden. Diese Instrumente setzen wir im nächsten Jahr um. Und damit lösen wir das Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben, ein.