Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 246 Seiten schwer war das Wachstumschancengesetz schon im Entwurf. Mit unseren Änderungsanträgen im Ausschuss haben wir von der Ampel das Gesetz noch ein bisschen umfangreicher gemacht. Dabei haben wir aber der Versuchung widerstanden, die milliardenschweren Entlastungen für Menschen und Unternehmen noch etwas schwerer zu machen – gerade im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am Mittwoch sicher eine weise Entscheidung. Wir haben stattdessen sehr darauf geachtet, dass Entlastungen zielgenauer werden und ein Mehr an einer Stelle eine Kompensation an anderer Stelle bewirkt hat. Nun liegt der Ball bei den Ländern.
Entlastungen sind natürlich nicht immer in Geld zu bewerten. Manches ist auch einfach Bürokratieentlastung. Da gibt es Dinge, die schon im Ursprungsentwurf gut waren, wie die Verdoppelung der Grenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen oder zur Anhebung der Grenzwerte für die originäre Buchführungspflicht von 600 000 Euro auf 800 000 Euro Umsatz oder von 60 000 Euro auf 80 000 Euro Gewinn. Die sind nun auch in der Version nach der parlamentarischen Beratung gut.
Was steht noch Gutes in diesem Gesetz?