– durch die Ausdehnungen des Strafrechts den Weg, den wir bei der Strafzumessung in § 46 Absatz 2 StGB eingeschlagen haben, im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs fortsetzen.Ich freue mich auf konstruktive Beratungen.Danke schön.Beifallbei der CDU/CSUBeifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP