Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder kann in eine Situation geraten, in der er Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer braucht, sei es aufgrund einer Krankheit oder Behinderung. In unserem Land sind es derzeit weit über 1 Million Menschen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, weil sie rechtliche Angelegenheiten nicht oder nur zum Teil eigenständig regeln können. Selbstständige und ehrenamtliche Betreuer sowie Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft. Vor allem unterstützen sie Menschen dabei, ihr Leben trotz aller Hindernisse selbstbestimmt zu gestalten. Sich der Sorgen und Nöte der Betreuer anzunehmen, ist unsere Pflicht.
Um unser Betreuungswesen zu erhalten und zu stärken, muss an mehreren Stellschrauben gedreht werden. Die Inflation bringt die Betreuungslandschaft aktuell in existenzielle Bedrängnis. Deshalb gehen wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten wichtigen Schritt. Berufliche und ehrenamtliche Betreuer werden einen Inflationsausgleich erhalten. Die Höhe der Sonderzahlungen – 7,50 Euro je geführter Betreuung im Monat für Berufsbetreuer – ist ein schneller, aber gelungener Kompromiss. Denn die Finanzierung des Betreuungswesens und damit auch die Auszahlung des Ausgleichs obliegt den Ländern.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, mit Blick auf Ihren Oppositionsantrag kann ich nur feststellen: Ich habe seitens der neuen Länder, in denen Sie mit am Zug sind, keinerlei Bereitschaft für ein Mehr wahrgenommen. Ihre Kritik an dem Gesetz kann daher nur als Selbstkritik verstanden werden. Das nehmen wir gerne zur Kenntnis und erinnern die Unionsvertreter bei den weiteren Vorhaben zur Betreuervergütung an ihre heute vorgetragenen Vorsätze. Denn wir werden dafür sorgen, dass das Thema Betreuungsvergütung auf der Tagesordnung bleibt.
Die im Zuge der Betreuungsrechtsreform verabredete Evaluation werden wir jetzt starten und schnellstmöglich zum Abschluss bringen. Hierbei ist es unser Anspruch, dass die Evaluation umgehend in ein Gesetzgebungsverfahren zur Vergütungsanpassung mündet, die noch vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Inflationsausgleichssonderzahlung in Kraft tritt.
Wir Freie Demokraten fordern insoweit schon seit Langem innovative Ansätze für Vergütungsanpassungen, damit dringend notwendige Anpassungen nicht immer wieder mühsam erstritten werden müssen.
Die Länder werden wir überdies daran erinnern, ihrer Pflicht zur Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine auch nachzukommen. Vielfach läuft es nämlich nicht.
Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen wir den ersten Schritt, um insbesondere die Situation der Berufsbetreuerinnen und Betreuer schnell zu verbessern.
Vielen Dank.