Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz, das wir in wenigen Minuten vermutlich einstimmig verabschieden werden, ist ein notwendiges Gesetz, aber kein gutes Gesetz. Das Ziel, die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Berufsbetreuer und Betreuungsvereine angemessen zu kompensieren, wird verfehlt. Die Anzahl der für Berufsbetreuungen zur Verfügung stehenden Menschen wird mit Sicherheit weiter zurückgehen – in welchem Umfang bleibt abzuwarten.
Spätestens nach der Sachverständigenanhörung hätte ich mit einem Änderungsantrag der Koalition gerechnet. Mindestinhalt: Erstens. Der Inflationsausgleich wird vom 1. Januar 2024 vorgezogen und rückwirkend bereits für das Jahr 2023 gewährt. Zweitens. Der Inflationsausgleich wird über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert, bis die Evaluation des Betreuungsrechts abgeschlossen ist und eine Neuregelung der Betreuervergütung auch greift. Drittens. Der Betrag für den Inflationsausgleich von 7,50 Euro monatlich pro Betreuung wird deutlich erhöht. Viertens. Auch für die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine wird der Inflationsausgleich steuer- und abgabenfrei gestellt.
Leider Fehlanzeige! Nichts von alledem! Es bleibt dabei, dass Betreuer und Betreuungsvereine mit den Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 alleingelassen werden, weil der Mindestausgleich erst ab 2024 bezahlt wird. Umgekehrt wird die Zahlung des Inflationsausgleichs mit dem Jahr 2025 enden, egal ob die Evaluation des Betreuungsrechts abgeschlossen ist und ebenso egal, wann eine Neuregelung des VBVG in Kraft tritt.
Es bleibt beim falschen Berechnungsmodell für den Inflationsausgleich, das sich nicht an den Kosten und Abgaben eines Selbstständigen orientiert. Da nach Angaben des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer die Sach- und Personalkosten bereits 2022 knapp 25 Prozent höher lagen als im Vorjahr, deckt der Inflationsausgleich bestenfalls die auch in den nächsten Jahren höher ausfallenden Kosten ab. Für das eigene Auskommen der Berufsbetreuer, die auch unter der Inflation leiden, bleibt nichts übrig. Anders als bei der Inflationssonderzahlung für Arbeitnehmer gibt es keine Steuer- und Abgabenfreiheit.
Dazu passt es, dass es für die ehrenamtlichen Betreuer bei der Erhöhung der Aufwandspauschale um 24 Euro bleibt. Umgangssprachlich sagt man da wohl: Danke für nichts.
Stattdessen eine Entschließung, in der die Koalition die Regierung auffordert, die Evaluierung der Vergütungsstruktur zu beschleunigen und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Liebe Kollegen, Sie haben die Mehrheit. Sie hätten die Situation für die Betreuer sofort verbessern können – wenn Sie es denn wirklich wollten.
So bleibt das Prinzip Hoffnung, dass es mit einer beschleunigten Evaluierung auch klappt. Ich bin sicher nicht der Einzige, der daran zweifelt.
Vielen Dank.