Ich versuche, Ihre fünf Fragen in etwas mehr als einer Minute zu beantworten. Zunächst möchte ich aber sagen: Ich bin nicht in einer Ehe, ich bin in einer Zweckgemeinschaft. Eine Ehe habe ich mit meiner Frau, und das sehr gerne.
Deswegen erste Frage: Beabsichtigt die Bundesregierung – für die ich nicht sprechen kann – weiterhin eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? – Ja.
Zweitens. Falls ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung das? – So bald als möglich.
Drittens. Falls ja, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen innerhalb der Regierungskoalition geeinten Gesetzentwurf vorlegen? – Ja; das wäre wünschenswert.
Viertens. Falls ja, welche konkreten Änderungen in der Postdocphase strebt die Bundesregierung dazu an? – Da haben Sie auch der Presse, die Sie selber zitieren, entnommen, dass es diverse Modelle gibt, derzeit 6 plus 6, 6 plus 4, 5 plus 5, 6 plus 2, 4 plus 4 plus 2; das kann ich jetzt nicht ausführen. Es ist vieles denkbar.
Allen diesen Gesetzesänderungsvorschlägen ist eines gemeinsam: Wir wollen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern früher eine Orientierung bieten,
ob sie eine unbefristete Stelle im Hochschul- und Forschungsbereich kriegen können. Das verbindet uns im Motiv.
Und im Übrigen haben wir Mindestvertragslaufzeiten – es ist gerade vorgestellt worden: drei Jahre für die Promotion, zwei Jahre für die Postdocphase und ein Jahr für die studentischen Mitarbeiter/-innen – schon jetzt miteinander vereinbart. Das ist ein Riesenerfolg.
Und zu guter Letzt Frage Nummer fünf: Falls ja, wann soll das Gesetz aus Sicht der Bundesregierung in Kraft treten? – Ich verweise auf Antwort auf Frage zwei. – Bitte schön, Herr Jarzombek.
Ich komme zum Schluss. Ich glaube, Sie stellen mit Ihrer Großen Anfrage nur fest, dass das WissZeitVG die rechtliche Grundlage für Befristungen im Wissenschaftsbereich darstellt.
Da möchte ich zumindest eins ergänzen: Das muss es nicht. Niemand in den Hochschulen und Universitäten ist qua Gesetz gezwungen, ihre und seine Wissenschaftler/-innen zu befristen. Und ja – das können wir hier auch noch mal feststellen –, noch haben wir die Gesetzesnovelle nicht im Kabinett und dementsprechend auch noch nicht hier im Bundestag, aber eben nicht, weil wir nicht wissen, was wir wollen – im Unterschied zu dem, was Sie hier dargeboten haben –, sondern weil wir als drei eigenständige Koalitionsfraktionen ganz genau wissen, was wir wollen.
– Im Detail diskutieren wir noch. Das habe ich ja gerade an einer Stelle kurz ausführen können.
Aber seien Sie sich in einem sicher: Wir werden eine gemeinsame Novelle vorlegen, und diese wird die Bedingungen für die Wissenschaftler/-innen in Deutschland verbessern.
Vielen Dank.