Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden Ihren Nachtragshaushalt heute ablehnen. Und ich sage auch: Wir müssen ihn ablehnen.
Wenn wir unsere Verfassung – darin ist auch die Schuldenbremse festgelegt – und die Verfassungsprinzipien ernst nehmen, dann müssen wir Ihren Haushaltsentwurf heute ablehnen.
Sie bekennen sich einerseits zur Schuldenbremse, andererseits legen Sie nach nicht mal zwei Monaten hier einen Entwurf vor, der schlicht darauf hinausläuft, die Schuldenbremse zu umgehen. Ich sage das auch ganz deutlich so: Sie wollen die Schuldenbremse umgehen! – Sie sagen: „Ab 2023 wollen wir die Schuldenbremse formal wieder einhalten“, bis dahin aber nutzen Sie den Nachtragshaushalt 2021 und wahrscheinlich auch den Haushalt für dieses Jahr, um sich – ich sage das mal so deutlich – die Taschen voller Geld zu laden.
Damit betreiben Sie aber nicht Pandemiebekämpfung – das ist ja die Ausrede dafür; Sie sagen, die Notlage, die Pandemiebekämpfung sei der Grund, weswegen Sie jetzt über Gebühr Schulden machen dürfen –, sondern Sie wollen damit Klimawendepolitik und womöglich noch andere Projekte finanzieren.
Das hat mit solider Haushaltsführung, das hat mit verfassungsmäßiger Haushaltsführung nichts zu tun.
Herr Kollege Meyer, Sie haben hier die Punkte angesprochen, um die es geht. Und Sie haben nach der sehr deutlichen und klaren Kritik des Bundesrechnungshofs Punkte nachgeschoben. Sie haben eben die Abschaffung der EEG-Umlage genannt. Sie haben die Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden genannt, die Sie fördern wollen. Das sind aber genau Beispiele dafür, dass das mit Pandemiebekämpfung gar nichts zu tun hat.
Wir müssen – darüber sind wir uns ja sogar politisch weitgehend einig – die EEG-Umlage abschaffen. Das machen wir aber deshalb, weil wir die Preisbelastung für die Bürger durch den angehobenen CO2-Preis ausgleichen müssen. Das hat mit Pandemiebekämpfung gar nichts zu tun.
Das hätten wir auch ohne Pandemie gemacht.
Beim zweiten Punkt wird sehr deutlich, wie schräg Ihre Argumentation ist.
Sie sagen, Sie müssten Investitionen in die Effizienz von Gebäuden nachholen. Es ist allerdings so, dass die Investitionen in die Bauwirtschaft gehen. Wenn es eine Branche gibt, die nun wirklich nicht unter Corona gelitten hat, dann war das die Bauwirtschaft. Wie Sie in einem bereits überhitzten Markt – das sage ich Ihnen ganz deutlich – jetzt noch Nachholeffekte aus der Pandemie generieren wollen, das bleibt Ihr Geheimnis.
Der letzte Punkt. Sie haben so markant angesprochen, das sei im Grunde genommen das Gleiche, was die GroKo 2020 gemacht habe. Nein, das ist es nicht. Das können wir Ihnen an mehreren Punkten sehr genau darlegen. Ich bin sicher, dass das die Kollegen gleich noch machen werden.
Ich will Ihnen hier nur einen Aspekt nennen, der Ihr Verhalten und Ihre ganze Vorgehensweise superverdächtig macht. Es macht Sie auch verfassungsrechtlich extrem verdächtig. Sie ändern nämlich die Anrechnungsregel für die Schulden. Sie sagen: Die Schulden werden nicht für das Jahr gerechnet, wo sie tatsächlich vom Bund aufgenommen werden, sondern sie werden für irgendein folgendes Jahr gerechnet. – Beziehungsweise es ist genau umgekehrt:
Sie werden nicht gerechnet.
– Ja, Sie jubeln jetzt. – Aber das ist ja genau der Punkt: Sie machen Schulden im Jahr 2024 und 2025; da müsste es auf die Schuldenbremse gerechnet werden.
Das ist wirklich ein Taschenspielertrick: Durch die Veränderung der Anrechnungsbestimmung sorgen Sie dafür, dass Schulden, die zum Beispiel 2025 tatsächlich gemacht werden, auf die ausgesetzte Schuldenbremse des Nachtragshaushalts 2021 gerechnet werden. Das macht Ihr Verhalten so verdächtig. Das wird jedem deutlich machen, dass Sie die Schuldenbremse durch dieses Manöver umgehen wollen.
Deswegen können wir nicht zustimmen. Dafür bitte ich um Verständnis.
Vielen Dank.