Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es weht ein frischer Wind durch das Land. Das hatten Sie den Bürgerinnen und Bürgern versprochen. Nach zwei Jahren Ampel ist nur noch ein laues Lüftchen übrig. Ein starker Herbststurm hat Ihnen die Luft genommen. Neue Schulden für eine heile Welt und das alles ohne Anstrengungen für die aktuelle Generation. Dieses Luftschloss ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weggefegt worden.
Aber wenn wir ehrlich sind: Die Luft war schon vorher raus. Lebender Streit ist Ampelalltag. In einer Energiekrise verknappen Sie das Angebot und stellen auf klimaschädliche Energieerzeugung um. Förderprogramme werden über Nacht gestoppt, selbst der Heizungskeller ist vor Ihrer Bürokratiewut nicht mehr sicher. All das führt zu einer großen Verunsicherung im Land. Mehltau liegt über dem Land, und Sie machen nichts.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte Sie jetzt endlich wachrütteln. Dieses Land braucht einen Aufbruch und keinen weiteren Verfassungsbruch, meine Damen und Herren.
Wir müssen dem Bundesverfassungsgericht für seine Klarheit danken, insbesondere für die Anforderungen der Inanspruchnahme der Notfallklausel. Es hat strikt prüfbare Kriterien eingezogen, um zukünftig politische Tricksereien zu verhindern, ohne dabei den gesetzgeberischen Spielraum in Krisen vollends zu beschneiden. Wir sollten daher dankbar sein für dieses Korsett und lernen, uns in diesem zu bewegen, statt reflexartig sofort die Schuldenbremse infrage zu stellen.
Ich sage Ihnen für die CDU/CSU-Fraktion: Wir halten an dieser Schuldenbremse fest. Ich freue mich, Kollege Lieb, dass Sie das gerade auch für die FDP-Fraktion erklärt haben.
Welche Anforderungen sind bei der Notfallklausel zu beachten? Ich will nur zwei nennen:
Die Bekämpfung von Krisen, die lange absehbar sind oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, darf nicht mit Notkrediten finanziert werden. Das sind konkret der Klimawandel, Migration oder Wirtschaftszyklen. All das geht nicht mit Notkrediten.