Es handelt sich um eine neue Frage, Herr Präsident. Und diese richtet sich an Herrn Özdemir. – Herr Özdemir, im vergangenen Oktober ereignete sich an unserer deutschen Ostseeküste ja eine schwere Sturmflut, die zu starken Zerstörungen entlang unserer Küste geführt hat. Die Gewalt der Natur hat dabei auch Küstenschutzanlagen getroffen und schwer beschädigt. Sind Sie von den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in Kenntnis gesetzt worden, in welchem finanziellen Umfang Schäden an den Küstenschutzanlagen vor Ort entstanden sind? Und wenn dem so ist, wie und in welcher Höhe wird sich der Bund im Rahmen der GAK an der Behebung dieser Schäden beteiligen?
Mittwoch, 13. Dezember 202320. Wahlperiode, 143. Sitzung
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