Das Kanzleramt hat kein Gutachten erstellt, sondern es hat einen Vermerk gegeben, wie es üblich ist – das wird Ihnen der Kollege Hoppenstedt auch bestätigen können –, wenn es parlamentarische Vorgänge gibt, die das Kanzleramt oder die Bundesregierung betreffen.
In dieser Einschätzung der Fachbeamtinnen und Fachbeamten ist rausgekommen, dass – wie es die überwiegende Mehrzahl der von Ihnen im Haushaltsausschuss oder im Finanzausschuss angehörten Expertinnen und Experten und der Sachverständigen gesagt hat – ein solcher Untersuchungsausschuss, der sich auf Landesvorgänge bezieht, schlichtweg verfassungswidrig ist. Das wird jetzt von Ihrer Fraktion in Karlsruhe überprüft, und insofern werden wir uns das sicherlich ganz entspannt angucken.
Ich habe dadurch, dass Sie keinen Eilantrag gestellt haben, ein bisschen wahrgenommen, dass Sie selber vielleicht nicht so ganz an die Erfolgsaussichten glauben.