Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland gilt international leider weiterhin als Geldwäscheparadies. Der Umfang der in Deutschland gewaschenen Gelder wird auf bis zu 100 Milliarden Euro geschätzt. Die mangelnde Effektivität des deutschen Regimes gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist auch ein Einfallstor für die Finanzierung von terroristischen Vereinigungen und deren Unterstützern. Die konsequente Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss daher auf allen staatlichen Ebenen mit höchster Priorität verfolgt werden.
Die Financial Action Task Force, FATF, hat nach der Prüfung Deutschlands deutliche Kritik an der Bekämpfung der Finanzkriminalität geübt und eine Vielzahl von Mängeln genannt.
Herr Kollege Herbrand, Sie haben gesagt, da habe es jahrelang Versäumnisse gegeben. Zuständig für die Bekämpfung von Geldwäsche war der damalige Finanzminister Olaf Scholz, der heutige Bundeskanzler.
Wir haben da viele Dinge miteinander besprochen, die von der SPD null Komma null umgesetzt worden sind. Deswegen sind wir jetzt in dieser Lage, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sind Strukturen wichtig. Gute Strukturen erleichtern die Arbeit und führen zu einem produktiven Miteinander. Umgekehrt lähmen schlechte Strukturen das Erreichen des Ziels
und führen zu einem unproduktiven Nebeneinander von mehreren Behörden.
Mit diesem Gesetz, das uns als Entwurf vorliegt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ändern Sie, die Ampelfraktionen, die guten Strukturen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und schaffen parallele Bundesbehörden, sodass eine Abstimmung zwischen den Behörden immer schwieriger wird und die Polizei und der Zoll letztlich in ihrer Arbeit ein Stück weit behindert werden. Insofern wird eine Parallelstruktur nicht dazu führen, dass Effektivität in der Bekämpfung der Geldwäsche erreicht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut man sich die organisatorische Landschaft an, die wir aktuell im Bereich „Geldwäsche und Bekämpfung von Finanzkriminalität“ haben, bietet sich letztlich nur eine einzige Struktur an: eine starke Zollpolizei. Das wäre das Puzzlestück, das die organisatorische Landschaft abrunden würde. Diese starke Zollpolizei fordern wir in unserem Antrag. Wir bitten Sie, das mit uns zu diskutieren und umzusetzen.
Herr Herbrand hat es gerade gesagt: Die Bundesländer müssen auch wichtige Arbeiten übernehmen. – Aber den Input der Bundesländer ignorieren Sie mit diesem Gesetzentwurf komplett. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darum gebeten, am Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu werden; die Bundesregierung hat diesem Ansinnen in ihrer Gegenäußerung widersprochen. Daneben hat der Bundesrat darum gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Zuständigkeitsbereiche des Ermittlungszentrums Geldwäsche mit Blick auf die Zuständigkeit der Polizeien der Länder und des Bundes noch mal konkreter gefasst werden. Auch das wurde zurückgewiesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, dass im konkreten Verdachtsfall nicht erst bürokratisch gecheckt wird, wer zuständig ist, und darüber diskutiert wird, sondern dass klare Regelungen gefunden werden. Deswegen sind diese von Ihnen geschaffenen Parallelstrukturen falsch. Sie werden im Verdachtsfall dazu führen, dass es zu viel Zeit braucht.
Da Sie beim Thema Geldwäsche Wirecard erwähnt haben: Die Regierung von Niederbayern hat damals mehrmals die BaFin angeschrieben. Die BaFin hat nicht einmal auf die E-Mails reagiert.
Das war der strukturelle Fehler – auch das muss man hier einmal erwähnen –, und das wissen Sie, weil wir gemeinsam im Wirecard-Untersuchungsausschuss waren.
Ich sage Ihnen: Wenn der Bund ohne Einbindung der Länderbehörden, ohne Einbindung der Strafverfolgungsbehörden von oben herab und ohne ausreichende Konsultationen neue Behörden schafft, wird sich nichts verbessern.