Herr Kollege Gottschalk, unser Antrag zielt genau auf diesen Sektor, den Nichtfinanzsektor, ab. Deswegen fordern wir eine starke Zollpolizei. Und mit den Maßnahmen, die in unserem Antrag stehen, werden wir die Geldwäschestrukturen auch im Nichtfinanzsektor bekämpfen. Ich glaube, dass mit der Errichtung einer neuen Bundesbehörde und anderen Organisationen neben der FIU und der Länder- und Bundespolizei parallele Strukturen auf mehreren Ebenen geschaffen werden, die dann am Schluss nicht miteinander kooperieren oder zu langsam agieren. Deswegen würde ich Ihnen empfehlen, unseren Antrag zu berücksichtigen; denn unser Antrag hat klare Strukturen: Ermächtigung der Zollpolizei und entsprechende Maßnahmen, auch für den Nichtfinanzsektor, sodass Geldwäsche und Finanzkriminalität aktiv bekämpft werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will der Vollständigkeit halber und fairerweise sagen, dass der Gesetzentwurf Maßnahmen enthält, die auch aus unserer Sicht notwendig sind und die wir auch umgesetzt hätten. Ich denke hier an die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters, die Erweiterung der Kompetenzen der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und die verbesserten Sanktionsmöglichkeiten bei der unterlassenen Deklarierung von Bargeld. Das sind gute Maßnahmen.
Aber es fehlen wesentliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Beispiel die Ermächtigung der Zollpolizei – wenn man sie schafft – zur Durchführung administrativer Vermögensermittlungsverfahren und der Einsatz künstlicher Intelligenz. Sie haben es gesagt, Herr Herbrand: Der Einsatz künstlicher Intelligenz wäre in diesem Zusammenhang wichtig. Dann machen Sie es auch. Setzen Sie es um! Dann können Sie unserem Antrag auch in diesem Punkt zustimmen.
Notwendig wäre auch ein zivilrechtliches Geschäftsverbot für Firmen, wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht ermittelbar ist. Des Weiteren wären eine Ausweitung des Straftatbestandes der Terrorismusfinanzierung, präventive Regelungen bei der Verwendung von Kryptowährungen und die Beschränkung von Immobilienerwerben auf Personen und Gesellschaften, die eindeutig identifizierbar sind, notwendig.
Wenn Sie uns in diesen Punkten zustimmen – das hat sich ja in der Diskussion gezeigt –, dann freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren; denn dann kann man vielleicht die notwendigen und wichtigen Dinge aus unserem Antrag mit dem Gesetzentwurf verknüpfen. Aber Sie müssten, glaube ich, noch einmal darüber nachdenken, ob diese Parallelstrukturen wirklich ein wirksames Instrument sind oder ob man nicht eine starke Zollpolizei schaffen sollte, die sich effektiv gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einsetzen könnte. Insofern freue ich mich auf die parlamentarische Behandlung. Wir freuen uns auf die Diskussion.
Herzlichen Dank.
Das Wort hat jetzt Frauke Heiligenstadt für die SPD-Fraktion.