Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Werte Arbeitnehmer im Land! Ich bin ein Kind der DDR. Ich weiß, diese Zeiten sind seit Langem vorbei.
Spricht man heute über diese Zeiten, sagt man augenzwinkernd: Wir hatten ja nicht viel. – Aber eins hatten wir sicher, nämlich ein Bildungssystem mit Bewusstsein für die deutsche Klassik.
Goethe – der sollte den meisten hier bekannt sein; na ja, den Bildungsverweigerern der Grünen vielleicht nicht so –
schrieb in seinem legendären „Faust. Der Tragödie erster Teil“: „Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“ Doch was einst Standardlektüre war, liest der heutige Schüler allenfalls noch im Deutsch-Leistungskurs. Es fehlt an allen Ecken und Enden, und die aktuelle PISA-Studie lässt grüßen.
Aber kommen wir zur CDU.
Sie möchte, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen künftig in rein digitaler Form übermittelt werden. Für die Streichung des sogenannten Schriftformerfordernisses soll eine Änderung des Nachweisgesetzes erfolgen.
Unser Kritikpunkt betrifft die inhaltliche Ebene. Wir als AfD-Bundestagsfraktion wissen, dass ein Volk nicht nur aus verschiedenen Schichten, sondern auch aus verschiedenen Generationen besteht.
Wir treten daher im Sinne der Generationengerechtigkeit dafür ein, dass der Arbeitnehmer immer die Möglichkeit haben muss, den Übermittlungsweg von Dokumenten zu wählen. Und diese Wahlfreiheit ist für uns Ausdruck des von uns geforderten Rechts auf ein analoges Leben.
Überwiegt die digitale Gestaltung, droht eine Verletzung des Arbeitnehmerschutzes; gerade ältere bzw. nicht digitalaffine Bürger würden benachteiligt werden.
Der Vorschlag der CDU/CSU geht daher insofern zu weit, als er dem Arbeitgeber die Wahl des Übermittlungsweges überlässt. Wir erinnern höflich daran, dass eine praktikable Lösung besteht; Professor Frank Bayreuther hat diese Lösung in einem Aufsatz für die „NZA“ – für die Grünen: „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ – skizziert.
Ich fasse mal drei Punkte zusammen.
Erstens. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Nachweis auf Papier zu erteilen und ihm diesen auszuhändigen. Das ist Goethe.
Zweitens. Soweit der Arbeitnehmer zustimmt, kann der Nachweis in einer Mail übersandt werden – aber nur, wenn er zustimmt!
Und drittens. Wird der Nachweis über eine Mail verschickt, hat sich der Arbeitgeber den Empfang dieser Mail durch den Arbeitnehmer bestätigen zu lassen.
Für diese optionale, arbeitnehmerorientierte und rechtssichere digitale Erweiterung treten wir ein.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe auf eine gute Entscheidung.