Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will schon mal eines klarstellen: Nach bisherigem, jetzigem Recht ist es so, dass eigentlich jeder Ausländer, jede Ausländerin nach acht Jahren einen Einbürgerungsanspruch erwerben kann,
also wenn er oder sie acht Jahre unauffällig, ohne groß anzuecken, hier in Deutschland gelebt hat.
Bislang ist es zwar theoretisch so, dass man seine alte Staatsangehörigkeit abgeben muss, aber das ist nur in 30 Prozent der Fälle tatsächlich der Fall. In 70 Prozent der Fälle führt eine Einbürgerung nach bereits jetzt geltendem Recht zu einer Mehrstaatigkeit. Das ist die Wahrheit.
Künftig wird es so sein, dass man einen Einbürgerungsanspruch nach fünf Jahren erwerben kann und die alte Staatsbürgerschaft nicht abgeben muss.
Warum ist es sinnvoll, das so zu regeln? Ich will eines sagen: Deutschland ist ein Land, das Arbeitskräfte braucht, auch aus dem Ausland. Bei dem Bemühen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen, haben wir strukturelle Nachteile. Es gibt sprachliche Hürden, weil unsere deutsche Sprache nirgendwo in der Welt als zweite Verkehrssprache üblich ist. Unser Land gilt auch nicht als klassisches Einwanderungsland. Deswegen tun wir uns sehr schwer, Arbeitskräfte für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen, die wir brauchen, um auch unsere Sozialsysteme zu sichern.
Künftig soll es so sein, dass wir sagen: Wer zu uns kommen will, um hier zu arbeiten, der kann nach fünf Jahren Deutscher werden, wenn er sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich gut integriert ist, wenn er also unsere Sprache beherrscht, wenn er mit unseren Gesetzen nicht über Kreuz kommt und wenn er vor allem den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sichern kann – ein ganz wichtiger Punkt. Dann kann er Deutscher werden und muss auch nicht die alte Staatsbürgerschaft abgeben, wofür es gute Gründe geben kann: erbrechtliche Gründe, Grundbesitz in der alten Heimat, familiäre Bindungen. Deswegen ist es für ein Land, das Arbeitskräfte braucht, eine sinnvolle Sache, so vorzugehen.
Ein zweiter ganz wichtiger Punkt kommt hinzu. Wir schaffen weitere Voraussetzungen und Ausschlussgründe, nämlich die rechtliche Integration. Wer Deutscher werden will, muss sich ausdrücklich, dezidiert und explizit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen,
auch eine Sache, die zurzeit nicht der Fall ist und die wir genau prüfen werden. Menschen, die antisemitische, rassistische, menschenfeindliche Straftaten begangen haben, können eben nicht Deutsche werden.
Meine Damen und Herren, jetzt kann jeder einfach so nach acht Jahren Deutscher werden.