Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost in Berlin gibt es sehr viele Menschen, die auf uns hoffen, die auf uns bauen und die auf dieses Gesetz warten. Wir müssen das Baugesetzbuch so ändern, dass das Vorkaufsrecht wieder gerichtsfest und rechtssicher möglich ist.
Da hilft es nicht – weder von der einen noch von der anderen Seite –, den Eindruck erwecken zu wollen, man wolle nicht oder man könne nicht. Nein, wir wollen das Vorkaufsrecht. Wir werden es stärken, und wir werden damit die Mieterinnen und Mieter schützen. Das haben wir uns vorgenommen.
Denn eines ist doch klar: Was bedeutet denn die eigene Wohnung? Sie ist doch nicht nur das Dach über dem Kopf, das einen schützt. Von der Lage der Wohnung hängen auch der Kitaplatz, die Nachbarschaft und die soziale Infrastruktur ab. Und es geht auch um die Mischung. Gerade in Berlin sprechen wir immer von der Berliner Mischung, dass nämlich unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Berufen und Einkommen ganz selbstverständlich nebeneinander leben und das repräsentieren, was wir hier gemeinsam auch im Sinne der Demokratie schützen wollen. Dazu dient der Milieuschutz, und deswegen wollen wir ihn erhalten.
Ich kann wirklich in jede Richtung, die Zweifel am Vorkaufsrecht schüren will, sagen: Was soll denn der Staat machen? Wenn er sich selbst dieses Instrument aus der Hand schlägt, nützt das den Vermieterinnen und Vermietern, die wir alle kennen, die nämlich das Gemeinwohl nicht im Blick haben und die Artikel 14 Grundgesetz nicht so genau gelesen haben, in dem steht: „Eigentum verpflichtet“. Wer eine Wohnung hat, der soll sie gefälligst anderen Menschen anbieten, damit auch sie wohnen können! Für mich ist klar: Wohnen ist keine Ware, Wohnen müssen wir alle.
Von daher gilt: Wir werden das gründlich miteinander beraten. Wir werden einen Vorschlag vorlegen, der vor Gerichten Bestand hat, und damit werden wir sicherstellen, dass das Vorkaufsrecht das bleibt, was es vor dieser Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war, nämlich ein stadtentwicklungspolitisches Instrument, mit dem Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und vor Gentrifizierung geschützt werden.
Vielen Dank.