Herr Abgeordneter, ich könnte es mir einfach machen und sagen: Ich verstehe Ihre Frage gar nicht, weil ich nicht weiß, wo wir die Meinungsfreiheit einschränken.
Das ist das Problem, dass Sie das nicht verstehen!
Natürlich ist das ein Grundrechtseingriff!
Sie haben wie die AfD das Demokratiefördergesetz erwähnt. Ich sage es noch mal: Die Bekämpfung von Hasskriminalität ist wichtig.
Was ist das denn?
Es ist wichtig, dagegen vorzugehen, wenn andere Menschen unter Androhung von Vergewaltigungen ihre Meinung nicht sagen dürfen oder dazu gezwungen werden, Dinge zu tun, die sie nicht tun möchten,
oder wenn gegen Muslime und Juden gehetzt wird.
Wir sind sicherlich einer Meinung, dass es für die Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist, eine natürliche Grenze gibt, wenn die Strafrechtsgrenze dort erreicht ist. Die – und nur die – bearbeiten wir, und gegen sie wenden wir uns.
– Herr Kollege Baumann, Sie sind zwar nicht dran; aber es gibt Grenzen im Grundgesetz. Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen, nämlich dort, wo andere in ihren Rechten eingeschränkt werden.
Einfach mal in Artikel 5 nachlesen! Aber das Grundgesetz haben Sie wahrscheinlich noch nie gelesen! Das wollen Sie abschaffen!
Das und nichts anderes tun wir.
