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83. Sitzung
Donnerstag, 11. Juni 202621. Wahlperiode, 83. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches (Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die AfD legt uns heute zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf vor, mit dem § 188 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll, und verkauft das als Stärkung der Meinungsfreiheit. Dabei will die AfD keine fachliche Debatte über die konkrete Ausgestaltung eines Paragrafen; ihr Ziel ist vielmehr der Angriff auf den Schutz derer, die unsere Demokratie tagtäglich am Laufen halten, gerade an der Basis, in den Kommunen.

§ 188 StGB schützt nicht nur die Mächtigen, er schützt Menschen im politischen Leben – vom Bundeskanzler, ja, bis zur ehrenamtlichen Gemeinderätin im ländlichen Raum. Es geht um die, die nach Feierabend noch im Stadtrat sitzen, sich im Kreistag engagieren oder als Bürgermeisterin Verantwortung übernehmen. Wer so tut, als ginge es hier um ein elitäres Privileg, verschweigt bewusst, dass rund 200 000 Menschen in Deutschland ehrenamtlich in kommunalen Räten und Rathäusern tätig sind.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU

Natürlich kennen wir alle die Debatten um Begriffe wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“. Man kann darüber streiten, ob jede dieser Einlassungen gleich mit einem Strafverfahren beantwortet werden muss; aber das ist nicht der Kern von § 188.

Natürlich ist er das!

Dieser Paragraf greift bei öffentlichen Angriffen, die das politische Wirken einer Person erheblich erschweren, bei systematischen Hasskampagnen, bei Verleumdungen, die Menschen gezielt aus dem Amt drängen sollen.

Die Meinungsfreiheit schützt scharfe, polemische und auch unbequeme Kritik, gerade an uns Politikern und Politikerinnen. Was sie nicht schützt, sind gezielte Ehrverletzungen, Verleumdungen und Hetzkampagnen, die darauf zielen, Personen mundtot zu machen und andere davon abzuschrecken, überhaupt noch Verantwortung zu übernehmen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Eine Mehrheit von kommunalpolitisch Aktiven hat bereits Beleidigungen, Bedrohungen oder andere Aggressionen erlebt, und ein relevanter Teil denkt danach ernsthaft über den Rückzug aus der Kommunalpolitik nach. In manchen Kommunen findet sich schon heute niemand mehr, der oder die für das Bürgermeisteramt kandidieren will.

Der Ruf nach Abschaffung der sogenannten Politikerbeleidigung kommt zur falschen Zeit. Wenn die Angriffe zunehmen, wäre es politisch völlig verkehrt, ausgerechnet dann den strafrechtlichen Schutz zurückzufahren. Das wäre ein fatales Signal, das wir an die Ehrenamtlichen in den Gemeinden senden.

Meinungsfreiheit endet dort, wo die Menschenwürde gezielt angegriffen wird, um Menschen aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben. Wer das nicht sehen will, verharmlost den massiven Druck, dem Kommunalpolitiker/-innen mancherorts ausgesetzt sind.

Ich will aber schon auch sagen: Wir sind jederzeit bereit, über kluge, verständliche Grenzen bei den Beleidigungsdelikten zu sprechen,

Ein kluger Gesetzentwurf liegt vor!

etwa darüber, ob man den § 188 nicht als Antragsdelikt ausgestalten sollte, so wie Herr Moser das gerade schon gesagt hat. Aber wir werden nicht zulassen – um das auch noch mal deutlich zu sagen –, dass unter dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“ diejenigen im Stich gelassen werden, die vor Ort unsere Demokratie tragen.

„Unsere Demokratie“!

Vielen lieben Dank.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

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