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160. Sitzung
Donnerstag, 21. März 202420. Wahlperiode, 160. Sitzung
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz schützen wir die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Frau von Storch, ich muss Ihnen mal klar sagen: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Sie hetzen können gegen Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten, gegen Menschen mit Migrationshintergrund, gegen Transmenschen, gegen Demokratinnen und Demokraten.

Zurufder Abg. Beatrix von Storch [AfD]

Es heißt, Meinungsfreiheit ist nicht das Recht auf eigene Fakten,

Herr Ganserer ist ein Mann! Das ist keine Hetze!

es ist das Recht auf freie Meinungsäußerung, und zwar in einem friedlichen Umfeld, in einem demokratischen Umfeld ohne Hetze. Darum geht es hier.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP

Schauen wir mal, wo die schärfsten Kritiker dieses Gesetzes sind. Das sind Lobbyisten der Boulevardpresse. Aber das sind vor allem Sie, Ihre Fraktion,

Ja, da fühlen sie sich betroffen!

in der über 100 Rechtsextremisten arbeiten, die Ihnen die Sprechzettel schreiben, die Ihnen die Tweets schreiben. Da kann ich gut verstehen, dass Sie nervös sind. Das zeigt, wir sind mit diesem Gesetz genau auf dem richtigen Weg.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD

Das Gesetz reiht sich ein – es kommt ja aus Europa, und wir setzen es hier um – in eine ganze Reihe von Digitalgesetzvorhaben. Eines der ersten war die Datenschutz-Grundverordnung, die auch die Menschen in ihren Daten schützt. Hier schützen wir sie im Umgang im Netz. Das Ganze ist ein großes Bild, das wir als Europa umsetzen.

Dieses Umsetzungsgesetz, das Digitale-Dienste-Gesetz, kann durchaus auch als Blaupause für weitere Umsetzungen dienen. Der Data Act steht vor der Tür und auch der AI Act. Die Kolleginnen und Kollegen Berichterstatter/-innen haben hier wirklich wunderbare Arbeit geleistet; dafür allen erst mal vielen Dank!

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP

Das hat auch eine wirtschaftspolitische Auswirkung; denn das Digitale-Dienste-Gesetz bildet einen klaren Rechtsrahmen, auch und gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die jetzt nämlich wissen, wie sie sich verhalten können, und die in der Bundesnetzagentur als Servicekoordinator und als Umsetzungskoordinator auch eine Anlaufstelle, eine Beratungsstelle haben. Frau dos Santos-Wintz, ich kann Ihre Kritik da nicht nachvollziehen; denn wir haben positive Rückmeldungen aus mehreren Wirtschaftsverbänden – zum Beispiel dem Bundesverband Digitale Wirtschaft –, die gerade auch mittelständische Firmen vertreten.

Zurufder Abg. Catarina dos Santos-Wintz [CDU/CSU]

Insgesamt muss man feststellen: Das ist gut für die Wirtschaft, und das ist richtig so.

Wir haben – und das war auch ein Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens – den Beirat noch mal deutlich gestärkt. Im Beirat sind Unternehmen vertreten, da ist auch Wissenschaft vertreten, und da sind NGOs vertreten. Der Beirat hat weitgehende Handlungsfreiheit. Er hat die Möglichkeit, Empfehlungen zu geben; aber auch der Koordinator selber kann ihn befragen und mit Aufgabenstellungen betrauen. So stärken wir den Einfluss der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, hier Rückkopplungen zu bilden. Es ist gut, dass das im parlamentarischen Verfahren erreicht wurde.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD

Oft wird zu viel Bürokratie beklagt. Gerade die Verbände können hier wirklich helfen, Bürokratie zu begegnen, indem sie ihren Unternehmen Handreichungen geben, Checklisten geben und sie in der Umsetzung unterstützen. Da haben wir alle zusammen eine Aufgabe. Das ist hier wirklich gut gelungen. Kurzum: Das DDG schützt die Menschen im Netz, und es setzt klare Rahmen und Regeln für die Wirtschaft, für die KMUs im Land.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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