Nein.
Der europäische Digital Services Act und das deutsche Umsetzungsgesetz klären das Verhältnis zwischen den Onlineplattformen und unserer Demokratie nun neu. Europaweit werden Onlineplattformen dazu verpflichtet, Hinweise, die strafrechtlich relevant sind, unverzüglich zu prüfen und, sofern sie strafrechtlich relevant sind, entsprechend zu sperren. Jetzt ist also Schluss mit Judenhass auf Tiktok und Russlandpropaganda auf X. Es wundert nicht, dass die AfD damit ein Problem hat.
Zudem können sich Nutzer zukünftig zentral und niedrigschwellig bei der Bundesnetzagentur beschweren, wenn Plattformen ihren Pflichten nicht nachkommen. Auch das ist ein entscheidender Schritt, den wir im Gesetzgebungsverfahren angestoßen haben.
Gleichzeitig gilt ausnahmslos das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Gerade meine Fraktion versteht hier kein Pardon. Gegen Inhalte darf erst vorgegangen werden, wenn sie Strafrechtsgrenzen überschreiten. In einer lebendigen Demokratie müssen wir Meinungen aushalten können, die uns nicht gefallen, solange sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Das DDG und der DSA beschneiden die Meinungsfreiheit nicht, sondern sie schützen unsere Meinungsfreiheit, und deswegen sind sie so unfassbar wichtig. Eins muss uns klar sein: Der DSA und das deutsche Umsetzungsgesetz werden nicht jede hassgetränkte Meinungsäußerung aus dem Internet entfernen; das ist auch gar nicht das Ziel. Was das Gesetz jedoch tatsächlich bewirken wird, ist eine spürbare Reduzierung rechtswidriger Inhalte; denn das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum.
Herzlichen Dank.