Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen herzlichen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass es im Rahmen des Beschlusses zwischen den Regierungschefs der Länder und dem Bundeskanzler nur um Prüfaufträge geht. Ich darf aus dem Beschluss vom November zitieren:
„Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren.“