Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Whittaker, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben mich da falsch verstanden. Ich sage gar nicht, die Bezahlkarte ist nicht machbar, aber ich habe ein paar Fragen gestellt.
Vielleicht können Sie mir erklären, wie Sie das bewerten: Der Leistungsträger ist ja verpflichtet, die Bedarfe der Menschen tatsächlich zu decken; das ist im Asylbewerberleistungsgesetz definiert. Zum notwendigen Bedarf gehört zum Beispiel das Thema Haushaltsenergie. Vielleicht können Sie mir erklären, wie denn in Zukunft Stromverträge abgeschlossen und Stromkosten abgebucht werden können, wenn Menschen keinerlei Geldleistungen mehr auf ein Konto bekommen und die Bezahlkarte keinerlei Abbuchung ermöglicht. Wie können Menschen dann noch in einer eigenen Wohnung leben, wenn das genauso umgesetzt wird und sie keine Möglichkeit haben, Lastschriftmandate einzugehen und Stromkosten zu bezahlen?